SiV
INHALT
Verordnung über die Anforderungen an Sicherheiten und die Anlage bestimmter Vermögen (SiV)
- Verordnung über die Anforderungen an Sicherheiten und die Anlage bestimmter Vermögen (Sicherheitenverordnung - SiV)
- Eingangsformel
- § 1 Zur Sicherheitsleistung geeignete Wertpapiere
- § 2 Eignung von Hypothekenforderungen, Grundschulden und Rentenschulden zur Sicherheitsleistung
- § 3 Kapital- oder Geldanlage nach den §§ 1079, 1288 Absatz 1 und § 2119 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
- § 4 Inkrafttreten
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