MTAPrV
INHALT
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen 1 (MTAPrV)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen1 (MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - MTAPrV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Teil 1
- Ausbildung
- § 1 Inhalt der Ausbildung
- § 2 Gliederung der Ausbildung
- § 3 Theoretischer und praktischer Unterricht
- § 4 Praktische Ausbildung
- § 5 Interprofessionelles Praktikum
- § 6 Leistungseinschätzungen für praktische Einsätze
- § 7 Jahreszeugnisse
- § 8 Qualifikation der Praxisanleitung
- § 9 Praxisbegleitung
- § 10 Inhalt der Kooperationsvereinbarungen
- Teil 2
- Staatliche Prüfung
- Abschnitt 1
- Allgemeines und Organisatorisches
- § 11 Teile der staatlichen Prüfung
- § 12 Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses
- § 13 Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
- § 14 Bestimmung der einzelnen Fachprüferinnen und Fachprüfer für die einzelnen Prüfungsteile der staatlichen Prüfung
- § 15 Teilnahme der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person an Teilen der staatlichen Prüfung
- § 16 Teilnahme von Sachverständigen sowie von Beobachterinnen und Beobachtern an der staatlichen Prüfung
- § 17 Zulassung zur staatlichen Prüfung
- § 18 Prüfungstermine für die staatliche Prüfung
- § 19 Prüfungsort der staatlichen Prüfung
- § 20 Nachteilsausgleich
- § 21 Rücktritt von der staatlichen Prüfung
- § 22 Versäumnisse
- § 23 Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch
- § 24 Niederschrift
- § 25 Vornoten
- § 26 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
- Abschnitt 2
- Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
- § 27 Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
- § 28 Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
- § 29 Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
- § 30 Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
- § 31 Durchführung des schriftlichen Teils
- § 32 Benotung und Note einer Aufsichtsarbeit
- § 33 Bestehen des schriftlichen Teils
- § 34 Wiederholung von Aufsichtsarbeiten
- § 35 Note für den schriftlichen Teil
- Abschnitt 3
- Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung
- § 36 Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
- § 37 Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
- § 38 Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
- § 39 Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
- § 40 Durchführung des mündlichen Teils
- § 41 Benotung und Note für die im mündlichen Teil erbrachte Leistung
- § 42 Bestehen des mündlichen Teils
- § 43 Wiederholung des mündlichen Teils
- Abschnitt 4
- Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
- § 44 Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
- § 45 Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
- § 46 Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
- § 47 Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
- § 48 Durchführung des praktischen Teils
- § 49 Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
- § 50 Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
- § 51 Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
- § 52 Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
- § 53 Wiederholung und zusätzlicher Praxiseinsatz
- Abschnitt 5
- Abschluss des Prüfungsverfahrens
- § 54 Bestehen und Gesamtnote der staatlichen Prüfung
- § 55 Zeugnis über die staatliche Prüfung
- § 56 Mitteilung bei Nichtbestehen der staatlichen Prüfung
- § 57 Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme
- Teil 3
- Erlaubnisurkunde
- § 58 Ausstellung der Erlaubnisurkunde
- Teil 4
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
- Abschnitt 1
- Verfahren
- § 59 Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs
- § 60 Erforderliche Unterlagen
- § 61 Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag
- § 62 Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede
- Abschnitt 2
- Anpassungsmaßnahmen nach § 50 des MT-Berufe-Gesetzes
- Unterabschnitt 1
- Eignungsprüfung
- § 63 Zweck der Eignungsprüfung
- § 64 Eignungsprüfung als staatliche Prüfung
- § 65 Inhalt der Eignungsprüfung
- § 66 Prüfungsort der Eignungsprüfung
- § 67 Durchführung der Eignungsprüfung
- § 68 Bewertung und Bestehen der Eignungsprüfung
- § 69 Wiederholung
- § 70 Bescheinigung
- Unterabschnitt 2
- Anpassungslehrgang
- § 71 Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
- § 72 Durchführung des Anpassungslehrgangs
- § 73 Bescheinigung
- Abschnitt 3
- Anpassungsmaßnahmen nach § 51 des MT-Berufe-Gesetzes
- Unterabschnitt 1
- Kenntnisprüfung
- § 74 Zweck der Kenntnisprüfung
- § 75 Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung
- § 76 Teile der Kenntnisprüfung
- § 77 Inhalt des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
- § 78 Prüfungsort des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
- § 79 Durchführung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
- § 80 Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
- § 81 Wiederholung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
- § 82 Inhalt des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
- § 83 Prüfungsort des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
- § 84 Durchführung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
- § 85 Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
- § 86 Wiederholung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
- § 87 Bestehen der Kenntnisprüfung
- § 88 Bescheinigung
- Unterabschnitt 2
- Anpassungslehrgang
- § 89 Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
- § 90 Durchführung des Anpassungslehrgangs
- § 91 Ziel und Inhalt des Abschlussgesprächs
- § 92 Durchführung des Abschlussgesprächs
- § 93 Bewertung und erfolgreiches Absolvieren des Anpassungslehrgangs
- § 94 Verlängerung und Wiederholung des Anpassungslehrgangs
- § 95 Bescheinigung
- Abschnitt 4
- Nachweise der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat
- § 96 Nachweise der Zuverlässigkeit
- § 97 Nachweise der gesundheitlichen Eignung
- § 98 Aktualität von Nachweisen
- Abschnitt 5
- Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 99 Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen
- Teil 5
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 100 Übergangsvorschrift
- § 101 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 1) Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik und zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
- Anlage 2 (zu § 1) Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Radiologie und zum Medizinischen Technologen für Radiologie
- Anlage 3 (zu § 1) Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik und zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
- Anlage 4 (zu § 1) Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin und zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
- Anlage 5 (zu § 3 Absatz 2) Stundenverteilung im Rahmen des theoretischen und praktischen Unterrichts der Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen
- Anlage 6 (zu § 4 Absatz 2 und 3 und § 5 Absatz 1) Stundenverteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen
- Anlage 7 (zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b) Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung
- Anlage 8 (zu § 55 Absatz 1)
- Anlage 9 (zu § 58 Absatz 2) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Anlage 10 (zu § 70 Absatz 2)
- Anlage 11 (zu § 73 Absatz 2)
- Anlage 12 (zu § 88 Absatz 2)
- Anlage 13 (zu § 95 Absatz 2)
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