EPPSG
INHALT
Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses (EPPSG)
- Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz - EPPSG)
- § 1 Anspruchsberechtigung, Höhe der Energiepreispauschale
- § 2 Zuständigkeit, Verordnungsermächtigung, Antragserfordernis
- § 3 Finanzierung aus Bundesmitteln
- § 4 Nichtberücksichtigung bei einkommensabhängigen Leistungen, im Beitragsrecht und bei Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe; Pfändungsschutz
- § 5 Verzicht auf Rückforderungen
- § 6 Rechtsweg
- § 7 Inkrafttreten
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