Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (811.22)
INHALT
Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege
- Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege
- 1. Abschnitt: Zweck und Gegenstand
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Förderung der Leistungen der Akteure im Bereich der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen
- Art. 2 Bedarfsplanung
- Art. 3 Kriterien für die Berechnung der Ausbildungskapazitäten
- Art. 4 Ausbildungskonzept
- Art. 5 Beiträge der Kantone
- 3. Abschnitt: Beiträge an höhere Fachschulen
- Art. 6
- 4. Abschnitt: Ausbildungsbeiträge
- Art. 7
- 5. Abschnitt: Bundesbeiträge
- Art. 8 Grundsatz und Höhe
- Art. 9 Verfahren
- 6. Abschnitt: Evaluation und Aufsicht
- Art. 10 Evaluation
- Art. 11 Aufsicht
- 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 12 Änderung anderer Erlasse
- Art. 13 Referendum, Inkrafttreten und Geltungsdauer
- Anhang
- Änderung anderer Erlasse
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