BKAG
INHALT
Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG)
- Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz - BKAG)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes
- § 1 Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
- § 2 Zentralstelle
- § 3 Internationale Zusammenarbeit
- § 4 Strafverfolgung
- § 5 Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
- § 6 Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
- § 7 Zeugenschutz
- § 8 Sicherung des Bundeskriminalamtes, behördlicher Eigenschutz
- Abschnitt 2
- Allgemeine Befugnisse zur Datenverarbeitung
- Unterabschnitt 1
- Datenerhebung
- § 9 Allgemeine Datenerhebung durch und Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt
- § 10 Bestandsdatenauskunft
- § 10a Erhebung von Nutzerdaten zur Identifizierung
- § 11 Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe
- Unterabschnitt 2
- Weiterverarbeitung von Daten
- § 12 Zweckbindung, Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung
- § 13 Informationssystem des Bundeskriminalamtes
- § 14 Kennzeichnung
- § 15 Regelung von Zugriffsberechtigungen
- § 16 Datenweiterverarbeitung im Informationssystem
- § 17 Projektbezogene gemeinsame Dateien
- § 18 Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen
- § 19 Daten zu anderen Personen
- § 20 Verordnungsermächtigung
- § 21 Weiterverarbeitung für die wissenschaftliche Forschung
- § 22 Weiterverarbeitung von Daten zur Aus- und Fortbildung, zu statistischen Zwecken und zur Vorgangsverwaltung
- § 23 Elektronische Aktenführung
- § 24 Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern zur Erkennung von DNA-Trugspuren
- Unterabschnitt 3
- Datenübermittlung
- § 25 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
- § 26 Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 27 Datenübermittlung im internationalen Bereich
- § 28 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
- Abschnitt 3
- Zentralstelle
- § 29 Polizeilicher Informationsverbund, Verordnungsermächtigung
- § 30 Verbundrelevanz
- § 31 Datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen Informationsverbund
- § 32 Unterrichtung der Zentralstelle
- § 33 Ausschreibungen bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich
- § 33a Schengener Informationssystem (SIS)
- § 33b Auf das SIS zugriffsberechtigte Stellen
- Abschnitt 4
- Befugnisse im Rahmen der Strafverfolgung
- § 34 Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung
- § 35 Unterstützung der Polizeibehörden der Länder bei der Strafverfolgung
- § 36 Koordinierung bei der Strafverfolgung
- § 37 Amtshandlungen, Unterstützungspflichten der Länder
- Abschnitt 5
- Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
- § 38 Allgemeine Befugnisse
- § 39 Erhebung personenbezogener Daten
- § 40 Bestandsdatenauskunft
- § 41 Befragung und Auskunftspflicht
- § 42 Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
- § 43 Erkennungsdienstliche Maßnahmen
- § 44 Vorladung
- § 45 Besondere Mittel der Datenerhebung
- § 46 Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen
- § 47 Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle
- § 48 Rasterfahndung
- § 49 Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme
- § 50 Postbeschlagnahme und Auskunftsverlangen
- § 51 Überwachung der Telekommunikation
- § 52 Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten
- § 53 Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten
- § 54 Platzverweisung
- § 55 Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot
- § 56 Elektronische Aufenthaltsüberwachung
- § 57 Gewahrsam
- § 58 Durchsuchung von Personen
- § 59 Durchsuchung von Sachen
- § 60 Sicherstellung
- § 61 Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
- § 62 Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen
- Abschnitt 6
- Befugnisse zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
- § 63 Allgemeine Befugnisse
- § 63a Bestandsdatenauskunft
- § 64 Besondere Mittel der Datenerhebung
- § 65 Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle
- Abschnitt 7
- Zeugenschutz
- § 66 Befugnisse
- § 66a Bestandsdatenauskunft
- Abschnitt 8
- Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes und zum behördlichen Eigenschutz
- § 67 Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes
- § 68 Sicherheitsüberprüfung
- Abschnitt 9
- Datenschutz und Datensicherheit, Rechte der betroffenen Person
- Unterabschnitt 1
- Datenschutzaufsicht
- § 69 Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Unterabschnitt 2
- Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter
- § 70 Benennung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes
- § 71 Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes
- § 72 Stellung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes und Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Unterabschnitt 3
- Datenschutzrechtliche Verantwortung für die Tätigkeit der an deutsche Auslandsvertretungen abgeordneten Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes
- § 73 Datenschutzrechtliche Verantwortung der Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes
- Unterabschnitt 4
- Pflichten des Bundeskriminalamtes
- § 74 Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
- § 75 Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern
- § 76 Nachträgliche Benachrichtigung über Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung im Schengener Informationssystem
- § 77 Aussonderungsprüffrist; Mitteilung von Löschungsverpflichtungen
- § 78 Berichtigung personenbezogener Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung in Akten sowie Vernichtung von Akten
- § 79 Löschung von durch Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder vergleichbaren Maßnahmen erlangten personenbezogenen Daten
- § 80 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- § 81 Protokollierung
- § 82 Protokollierung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
- § 83 Benachrichtigung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
- Unterabschnitt 5
- Rechte der betroffenen Person
- § 84 Rechte der betroffenen Person
- § 85 Ausübung der Betroffenenrechte im polizeilichen Informationsverbund sowie bei projektbezogenen gemeinsamen Dateien
- Unterabschnitt 6
- Schadensersatz
- § 86 Schadensersatz im polizeilichen Informationsverbund
- Abschnitt 10
- Schlussvorschriften
- § 87 Strafvorschriften
- § 88 Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag
- § 89 Einschränkung von Grundrechten
- § 90 Gerichtliche Zuständigkeit, Verfahren
- § 91 Übergangsvorschrift
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