AZRG
INHALT
Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG)
- Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Kapitel 1
- Registerbehörde und Zweck des Registers
- § 1 Registerbehörde, Bestandteile des Registers, Zweck des Registers
- Kapitel 2
- Allgemeiner Datenbestand des Registers
- Abschnitt 1
- Anlaß der Speicherung, Inhalt
- § 2 Anlaß der Speicherung
- § 3 Allgemeiner Inhalt
- § 4 Übermittlungssperren
- § 5 Suchvermerke
- Abschnitt 2
- Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungspflicht
- § 6 Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung
- § 7 Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe
- § 8 Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege
- § 8a Datenabgleich
- § 9 Aufzeichnungspflicht bei Speicherung
- Abschnitt 3
- Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden
- Unterabschnitt 1
- Datenübermittlung an öffentliche Stellen
- § 10 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
- § 11 Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten
- § 12 Gruppenauskunft
- § 13 Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung
- § 14 Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen
- § 15 Datenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Vollzugseinrichtungen, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, oberste Bundes- und Landesbehörden sowie das Bundesamt für Justiz
- § 15a Automatisierte Datenübermittlung an Ausländerbehörden und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- § 16 Datenübermittlung an Gerichte
- § 17 Datenübermittlung an das Zollkriminalamt
- § 17a Datenübermittlung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
- § 17b Datenübermittlung an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
- § 18 Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung
- § 18a Datenübermittlung an die Träger der Sozialhilfe und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen
- § 18b Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
- § 18c Datenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden
- § 18d Datenübermittlung an die Jugendämter
- § 18e Datenübermittlung an die Meldebehörden
- § 18f Datenübermittlung an die Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit
- § 18g Datenübermittlung an die Träger der Deutschen Rentenversicherung
- § 19 Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden
- § 20 Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst
- § 21 Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren und im beschleunigten Fachkräfteverfahren
- § 21a Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens
- § 22 Abruf im automatisierten Verfahren
- § 23 Statistische Aufbereitung der Daten
- § 23a Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit für Zwecke der Beschäftigungsstatistik
- § 24 Planungsdaten
- § 24a Verarbeiten personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke
- Unterabschnitt 2
- Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen
- § 25 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
- § 26 Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
- § 26a Datenübermittlung an die Europäische Kommission nach Artikel 27 der Richtlinie 2001/55/EG
- § 27 Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen
- Kapitel 3
- Visadatei
- § 28 Anlaß der Speicherung
- § 29 Inhalt
- § 30 Übermittelnde Stellen
- § 31 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
- § 32 Dritte, an die Daten übermittelt werden
- § 33 Abruf im automatisierten Verfahren
- Kapitel 4
- Rechte der betroffenen Person
- § 34 Auskunft an die betroffene Person
- § 34a Datenschutzrechtliche Kontrolle
- Kapitel 5
- Berichtigung von Daten, Löschung von Daten und Einschränkung der Verarbeitung
- § 35 Berichtigung
- § 36 Löschung
- § 37 Einschränkung der Verarbeitung
- § 38 Unterrichtung beteiligter Stellen
- Kapitel 6
- Weitere Behörden
- § 39 Aufsichtsbehörden
- Kapitel 7
- Schlußvorschriften
- § 40 Rechtsverordnungen
- § 41 Verwaltungsvorschriften
- § 42 Strafvorschriften
- § 43 Aufhebung von Rechtsvorschriften
- § 44 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
Feedback