AWV
INHALT
Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
- Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Kapitel 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Beantragung von Genehmigungen
- § 2 Zertifikate nach Artikel 9 der Richtlinie 2009/43/EG
- § 3 Formerfordernisse; Verwaltungsportal und Fristlauf
- § 4 Erteilung von Genehmigungen
- § 5 Rückgabe von Verwaltungsakten
- § 6 Aufbewahrung von Verwaltungsakten
- § 7 Boykotterklärung
- § 7a Gebiete, die als Zollgebiet der Europäischen Union gelten
- Kapitel 2
- Ausfuhr und Verbringung aus dem Inland
- Abschnitt 1
- Beschränkungen
- Unterabschnitt 1
- Genehmigungsbedürftige Ausfuhr
- § 8 Genehmigungserfordernisse für die Ausfuhr von Gütern des Teils I der Ausfuhrliste
- § 9 Genehmigungserfordernisse für die Ausfuhr von Gütern mit einem bestimmten Verwendungszweck
- § 10 Genehmigungserfordernisse für die Ausfuhr von Gütern des Teils II der Ausfuhrliste
- Unterabschnitt 2
- Genehmigungsbedürftige Verbringung aus dem Inland
- § 11 Genehmigungserfordernisse für die Verbringung von Gütern
- Abschnitt 2
- Verfahrens- und Meldevorschriften
- Unterabschnitt 1
- Ausfuhr und Wiederausfuhr
- § 12 Gestellung und Anmeldung
- § 13 (weggefallen)
- § 14 Verfahren bei der zollamtlichen Behandlung
- § 15 Vereinfachte Zollanmeldung
- § 16 Anschreibung in der Buchführung des Anmelders
- § 17 (weggefallen)
- § 18 Erhebung von Ausfuhrdaten bei der Ausfuhr von Mineralöl und Gas
- § 19 Ausfuhr von Obst und Gemüse
- § 20 Wiederausfuhren
- § 20a Summarische Ausgangsanmeldung
- § 20b Wiederausfuhrmitteilung
- Unterabschnitt 2
- Genehmigungsbedürftige Ausfuhr
- § 21 Ausfuhrgenehmigung
- § 22 Informations- und Buchführungspflichten
- § 23 Ausfuhrabfertigung
- § 24 Datenaustausch
- § 25 Ausfuhrabfertigung in einem anderen Mitgliedstaat
- § 26 Aufzeichnungspflichten
- Unterabschnitt 3
- Genehmigungsbedürftige Verbringung und Zertifizierungsverfahren
- § 27 Anzuwendende Vorschriften
- § 28 Zertifizierungsverfahren
- Kapitel 3
- Einfuhr
- Abschnitt 1
- Beschränkungen und allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 29 Verwendungsbeschränkungen
- § 30 Bestätigungen über Internationale Einfuhrbescheinigungen und Wareneingangsbescheinigungen
- Abschnitt 2
- Einfuhrabfertigung
- § 31 Antrag auf Einfuhrabfertigung
- § 32 Einfuhrdokumente
- § 33 Verfahren bei der Einfuhrabfertigung
- § 34 Erhebung von Einfuhrdaten
- § 35 (weggefallen)
- § 36 Vorherige Einfuhrüberwachung
- § 37 Einfuhrabfertigung bei vorheriger Einfuhrüberwachung
- § 38 Ursprungszeugnis und Ursprungserklärung
- § 39 Einfuhrgenehmigung
- § 40 Erleichtertes Verfahren für landwirtschaftliche Waren
- § 41 Erleichtertes Verfahren für sonstige Waren
- § 42 Einfuhr von Gartenbauerzeugnissen
- § 43 Zwangsvollstreckung
- Kapitel 4
- Sonstiger Güterverkehr
- Abschnitt 1
- Durchfuhr
- § 44 Beschränkungen bei der Durchfuhr von Gütern
- § 45 Durchfuhrverfahren
- Abschnitt 2
- Handels- und Vermittlungsgeschäfte
- § 46 Genehmigungserfordernisse für Handels- und Vermittlungsgeschäfte über Güter des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste
- § 47 Genehmigungserfordernisse für Handels- und Vermittlungsgeschäfte in einem Drittland
- § 48 Einfuhrdokumente für Handels- und Vermittlungsgeschäfte
- Kapitel 5
- Dienstleistungsverkehr
- § 49 Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit chemischen oder biologischen Waffen oder Kernwaffen
- § 50 Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit einer militärischen Endverwendung
- § 51 Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Inland
- § 52 Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb kerntechnischer Anlagen
- § 52a Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit bestimmten in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 gelisteten Gütern der Kommunikationsüberwachung
- § 52b Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit bestimmten in Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste gelisteten Gütern der Kommunikationsüberwachung
- § 53 Befreiung von der Genehmigungspflicht
- Kapitel 6
- Beschränkungen des Kapitalverkehrs
- Abschnitt 1
- Beschränkungen nach § 4 Absatz 2 des Außenwirtschaftsgesetzes zur Erfüllung des Abkommens über deutsche Auslandsschulden
- § 54 Bewirkung von Zahlungen und sonstigen Leistungen
- Abschnitt 2
- Prüfung von Unternehmenserwerben
- Unterabschnitt 1
- Sektorübergreifende Prüfung von Unternehmenserwerben
- § 55 Anwendungsbereich der sektorübergreifenden Prüfung
- § 55a Voraussichtliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit
- § 56 Stimmrechtsanteile
- § 57 (weggefallen)
- § 58 Unbedenklichkeitsbescheinigung
- § 58a Freigabe eines Erwerbs nach § 55
- § 59 Untersagung oder Anordnungen
- § 59a Ausnahmen von den Vollzugsbeschränkungen nach § 15 Absatz 3 des Außenwirtschaftsgesetzes
- Unterabschnitt 2
- Sektorspezifische Prüfung von Unternehmenserwerben
- § 60 Anwendungsbereich der sektorspezifischen Prüfung
- § 60a Stimmrechtsanteile
- § 61 Freigabe eines Erwerbs nach § 60
- § 62 Untersagung oder Anordnungen
- Unterabschnitt 3
- Verfahrensübergreifende Vorschriften
- § 62a Verfahrenswechsel im Prüfverfahren
- Kapitel 7
- Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr
- Abschnitt 1
- Begriffsbestimmungen
- § 63 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2
- Meldevorschriften im Kapitalverkehr
- § 64 Meldung von Vermögen von Inländern im Ausland
- § 65 Meldung von Vermögen von Ausländern im Inland
- § 66 Meldung von Forderungen und Verbindlichkeiten
- Abschnitt 3
- Meldung von Zahlungen
- § 67 Meldung von Zahlungen
- § 68 Meldung von Zahlungen im Transithandel
- § 69 Meldung von Zahlungen der Seeschifffahrtsunternehmen
- § 70 Meldungen der Geldinstitute
- Abschnitt 4
- Meldefristen, Meldestellen und Ausnahmen von der Meldepflicht
- § 71 Meldefristen
- § 72 Meldestelle und Einreichungsweg
- § 73 Ausnahmen
- Kapitel 8
- Beschränkungen gegen bestimmte Länder und Personen
- Abschnitt 1
- Ausfuhr-, Handels- und Vermittlungsverbote
- § 74 Ausfuhrverbote von in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfassten Gütern
- § 75 Verbote von Handels- und Vermittlungsgeschäften in Bezug auf in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfasste Güter
- § 76 Ausnahmen von § 74 Absatz 1 und § 75
- § 76a Ausnahmen von § 74 Absatz 1 und § 75 in Einzelfällen
- Abschnitt 2
- Einfuhr- und Verbringungsverbote
- § 77 Einfuhrverbote von in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfassten Gütern aus bestimmten Ländern
- Abschnitt 3
- Besondere Genehmigungserfordernisse
- § 78 Genehmigungserfordernisse für die Ausfuhr bestimmter Ausrüstung
- Abschnitt 4
- Auslandstaten Deutscher
- § 79 Beschränkungen nach § 5 Absatz 5 des Außenwirtschaftsgesetzes
- Kapitel 9
- Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Abschnitt 1
- Straftaten
- § 80 Straftaten
- Abschnitt 2
- Ordnungswidrigkeiten
- § 81 Ordnungswidrigkeiten – Verstöße gegen Bestimmungen der Außenwirtschaftsverordnung
- § 82 Ordnungswidrigkeiten – Verstöße gegen Rechtsakte der Europäischen Union
- Kapitel 10
- Übergangsbestimmungen, Evaluierung und Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- § 82a Übergangsbestimmungen
- § 82b Evaluierung der Änderungen der §§ 55 bis 62a durch die Fünfzehnte, Sechzehnte und Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
- § 83 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung
- Anlage 2 (weggefallen)
- Anlage 3 Vermögen von Inländern im Ausland
- Anlage 4 Vermögen von Ausländern im Inland
- Anlage 5 Anlage Z4 „Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr“
- Anlage 6 Anlage Z5 „Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit ausländischen Banken“
- Anlage 7 Anlage Z5a Blatt 1/1 „Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit verbundenen ausländischen Nichtbanken“
- Anlage 8 Anlage Z5a Blatt 1/2 „Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit sonstigen ausländischen Nichtbanken“
- Anlage 9 Anlage Z5a Blatt 2/1 „Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr“
- Anlage 10 Anlage Z5a Blatt 2/2 „Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr“
- Anlage 11 Anlage Z5b „Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern aus derivativen Finanzinstrumenten“
- Anlage 12 Anlage Z8 „Einnahmen und Ausgaben der Seeschifffahrt“
- Anlage 13 Anlage Z10 „Wertpapiergeschäfte und Finanzderivate im Außenwirtschaftsverkehr“
- Anlage 14 Anlage Z11 „Zahlungen für Wertpapier-Erträge im Außenwirtschaftsverkehr“
- Anlage 15 Anlage Z12 „Zahlungseingänge/Zahlungsausgänge im Reiseverkehr: Karten-Umsätze“
- Anlage 16 Anlage Z13 „Zahlungseingänge/Zahlungsausgänge im Reiseverkehr: Sorten und Fremdwährungsreiseschecks“
- Anlage 17 Anlage Z14 „Zinseinnahmen und zinsähnliche Erträge im Außenwirtschaftsverkehr (ohne Wertpapierzinsen)“
- Anlage 18 Anlage Z15 „Zinsausgaben und zinsähnliche Aufwendungen im Außenwirtschaftsverkehr (ohne Wertpapierzinsen)“
- Anlage 19 Anlage LV zur Außenwirtschaftsverordnung Leistungsverzeichnis der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz
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