Verordnung über die Massnahmen zur Förderung der Ausbildung durch eine Finanzhilfe wäh... (44.13)
INHALT
Verordnung über die Massnahmen zur Förderung der Ausbildung durch eine Finanzhilfe während der Ausbildung im Bereich der Pflege
- Verordnung über die Massnahmen zur Förderung der Ausbildung durch eine Finanzhilfe während der Ausbildung im Bereich der Pflege
- Art. 1 Gegenstand und Grundsatz
- Art. 2 Anwendung der Gesetzgebung über die Stipendien und Studien -
- Art. 3 Subsidiärer Charakter des Pflegestipendiums
- Art. 4 Voraussetzungen für die Gewährung
- Art. 5 Höchstbetrag
- Art. 6 Berechnung
- Art. 7 Verfahren
- Art. 8 Finanzierung
- Art. 9 Geltungsdauer
- Art. 10 Übergangsbestimmungen
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