WO
INHALT
Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (WO)
- Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Erster Teil
- Wahl des Betriebsrats (§ 14 des Gesetzes)
- Erster Abschnitt
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Wahlvorstand
- § 2 Wählerliste
- § 3 Wahlausschreiben
- § 4 Einspruch gegen die Wählerliste
- § 5 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- Zweiter Abschnitt
- Wahl von mehr als fünf Betriebsratsmitgliedern (aufgrund von Vorschlagslisten)
- Erster Unterabschnitt
- Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten
- § 6 Vorschlagslisten
- § 7 Prüfung der Vorschlagslisten
- § 8 Ungültige Vorschlagslisten
- § 9 Nachfrist für Vorschlagslisten
- § 10 Bekanntmachung der Vorschlagslisten
- Zweiter Unterabschnitt
- Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (§ 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes)
- § 11 Stimmabgabe
- § 12 Wahlvorgang
- § 13 Öffentliche Stimmauszählung
- § 14 Verfahren bei der Stimmauszählung
- § 15 Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten
- § 16 Wahlniederschrift
- § 17 Benachrichtigung der Gewählten
- § 18 Bekanntmachung der Gewählten
- § 19 Aufbewahrung der Wahlakten
- Dritter Unterabschnitt
- Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes)
- § 20 Stimmabgabe
- § 21 Stimmauszählung
- § 22 Ermittlung der Gewählten
- § 23 Wahlniederschrift, Bekanntmachung
- Dritter Abschnitt
- Schriftliche Stimmabgabe
- § 24 Voraussetzungen
- § 25 Stimmabgabe
- § 26 Verfahren bei der Stimmabgabe
- Vierter Abschnitt
- Wahlvorschläge der Gewerkschaften
- § 27 Voraussetzungen, Verfahren
- Zweiter Teil
- Wahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a des Gesetzes)
- Erster Abschnitt
- Wahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren (§ 14a Abs. 1 des Gesetzes)
- Erster Unterabschnitt
- Wahl des Wahlvorstands
- § 28 Einladung zur Wahlversammlung
- § 29 Wahl des Wahlvorstands
- Zweiter Unterabschnitt
- Wahl des Betriebsrats
- § 30 Wahlvorstand, Wählerliste
- § 31 Wahlausschreiben
- § 32 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- § 33 Wahlvorschläge
- § 34 Wahlverfahren
- § 35 Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe
- Zweiter Abschnitt
- Wahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren (§ 14a Abs. 3 des Gesetzes)
- § 36 Wahlvorstand, Wahlverfahren
- Dritter Abschnitt
- Wahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten (§ 14a Abs. 5 des Gesetzes)
- § 37 Wahlverfahren
- Dritter Teil
- Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 38 Wahlvorstand, Wahlvorbereitung
- § 39 Durchführung der Wahl
- § 40 Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im vereinfachten Wahlverfahren
- Vierter Teil
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 41 Berechnung der Fristen
- § 42 Bereich der Seeschifffahrt
- § 43 Inkrafttreten
- Schlussformel
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