BBesG
INHALT
Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
- Bundesbesoldungsgesetz
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Regelung durch Gesetz
- § 3 Anspruch auf Besoldung
- § 4 Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
- § 5 Besoldung bei mehreren Hauptämtern
- § 6 Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
- § 6a Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
- § 7 Vorschuss während der Familienpflegezeit und Pflegezeit, Verordnungsermächtigung
- § 7a Zuschläge bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
- § 8 Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
- § 9 Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
- § 9a Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
- § 10 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung
- § 11 Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
- § 12 Rückforderung von Bezügen
- § 13 Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen
- § 14 Anpassung der Besoldung
- § 14a Versorgungsrücklage
- § 15 Dienstlicher Wohnsitz
- § 16 Amt, Dienstgrad
- § 17 Aufwandsentschädigungen
- § 17a Zahlungsweise
- § 17b Lebenspartnerschaft
- Abschnitt 2
- Grundgehalt, Leistungsbezüge an Hochschulen
- Unterabschnitt 1
- Allgemeine Grundsätze
- § 18 Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung
- § 19 Bestimmung des Grundgehaltes nach dem Amt
- § 19a Besoldung bei Verleihung eines anderen Amtes
- § 19b Besoldung bei Wechsel in den Dienst des Bundes
- Unterabschnitt 2
- Beamte und Soldaten
- § 20 Bundesbesoldungsordnungen A und B
- § 21 (weggefallen)
- § 22 (weggefallen)
- § 23 Eingangsämter für Beamte
- § 24 Eingangsamt für Beamte in besonderen Laufbahnen
- § 25 (weggefallen)
- § 26 (weggefallen)
- § 27 Bemessung des Grundgehaltes
- § 28 Berücksichtigungsfähige Zeiten
- § 29 Öffentlich-rechtliche Dienstherren
- § 30 Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten
- § 31 (weggefallen)
- Unterabschnitt 3
- Professoren sowie hauptberufliche Leiter von Hochschulen und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen
- § 32 Bundesbesoldungsordnung W
- § 32a Bemessung des Grundgehaltes
- § 32b Berücksichtigungsfähige Zeiten
- § 33 Leistungsbezüge
- § 34 (weggefallen)
- § 35 Forschungs- und Lehrzulage
- § 36 (weggefallen)
- Unterabschnitt 4
- Richter und Staatsanwälte
- § 37 Bundesbesoldungsordnung R
- § 38 Bemessung des Grundgehaltes
- Abschnitt 3
- Familienzuschlag
- § 39 Grundlage des Familienzuschlages
- § 40 Stufen des Familienzuschlages
- § 41 Änderung des Familienzuschlages
- Abschnitt 4
- Zulagen, Prämien, Zuschläge, Vergütungen
- § 42 Amtszulagen und Stellenzulagen
- § 42a Prämien und Zulagen für besondere Leistungen
- § 42b Prämie für besondere Einsatzbereitschaft
- § 43 Personalgewinnungs- und Personalbindungsprämie
- § 43a Prämien für Angehörige der Spezialkräfte der Bundeswehr
- § 44 Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit
- § 45 Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen
- § 46 (weggefallen)
- § 47 Zulagen für besondere Erschwernisse
- § 48 Mehrarbeitsvergütung
- § 49 Vergütung für Vollziehungsbeamte in der Bundesfinanzverwaltung; Verordnungsermächtigung
- § 50 Mehrarbeitsvergütung für Soldaten
- § 50a Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung
- § 50b Vergütung für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im Sanitätsdienst in Bundeswehrkrankenhäusern
- § 50c Vergütung für Beamte im Einsatzdienst der Bundeswehrfeuerwehren
- § 51 Andere Zulagen und Vergütungen
- Abschnitt 5
- Auslandsbesoldung
- § 52 Auslandsdienstbezüge
- § 53 Auslandszuschlag
- § 54 Mietzuschuss
- § 55 Kaufkraftausgleich
- § 56 Auslandsverwendungszuschlag
- § 57 Auslandsverpflichtungsprämie
- § 58 Zulage für Kanzler an großen Botschaften
- Abschnitt 6
- Anwärterbezüge
- § 59 Anwärterbezüge
- § 60 Anwärterbezüge nach Ablegung der Zwischenprüfung oder der Laufbahnprüfung
- § 61 Anwärtergrundbetrag
- § 62 Anwärtererhöhungsbetrag
- § 63 Anwärtersonderzuschläge
- § 64 (weggefallen)
- § 65 Anrechnung anderer Einkünfte
- § 66 Kürzung der Anwärterbezüge
- Abschnitt 7
- (weggefallen)
- § 67 (weggefallen)
- § 68 (weggefallen)
- Abschnitt 8
- Dienstkleidung, Heilfürsorge, Unterkunft
- § 69 Dienstkleidung und Unterkunft für Soldaten
- § 69a Heilfürsorge für Soldaten
- § 70 Dienstkleidung, Heilfürsorge, Unterkunft für Polizeivollzugsbeamte des Bundes
- § 70a Dienstkleidung für Beamte
- Abschnitt 9
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 71 Rechtsverordnungen, allgemeine Verwaltungsvorschriften
- § 72 Übergangsregelung zu den §§ 6, 43, 43b, 44 und 63
- § 73 Übergangsregelung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
- § 74 Übergangsregelung zu den Änderungen der Anlage I durch das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz
- § 74a Übergangsregelung aus Anlass der Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften
- § 75 Übergangszahlung
- § 76 Konkurrenzregelung beim Grundgehalt für den vom Besoldungsüberleitungsgesetz erfassten Personenkreis
- § 77 Übergangsvorschrift aus Anlass des Professorenbesoldungsreformgesetzes
- § 77a Übergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes
- § 78 Übergangsregelung für Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen
- § 79 (weggefallen)
- § 80 Übergangsregelung für beihilfeberechtigte Polizeivollzugsbeamte des Bundes
- § 80a Übergangsregelung für Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes
- § 80b Übergangsregelung zum Auslandsverwendungszuschlag
- § 81 Übergangsregelungen bei Zulagenänderungen aus Anlass des Versorgungsreformgesetzes 1998
- § 82 (weggefallen)
- § 83 Übergangsregelung für Ausgleichszulagen
- § 83a Übergangsregelung für die Besoldung bei Verleihung eines anderen Amtes oder bei Wechsel in den Dienst des Bundes
- § 84 Anpassung von Bezügen nach fortgeltendem Recht
- § 85 Anwendungsbereich in den Ländern
- Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B
- Anlage II (zu § 32 Satz 1) Bundesbesoldungsordnung W
- Anlage III (zu § 37 Satz 1) Bundesbesoldungsordnung R
- Anlage IV (zu § 20 Absatz 2 Satz 2, § 32 Satz 2, § 37 Satz 2) Gültig ab 1. März 2024
- Anlage V (zu § 39 Absatz 1 Satz 1) Gültig ab 1. März 2024
- Anlage VI (zu § 53 Absatz 2 Satz 1 und 3 sowie Absatz 3 Satz 1 und 4) Gültig ab 1. März 2024
- Anlage VIII (zu § 61) Gültig ab 1. März 2024
- Anlage IX (zu den Anlagen I und III) Gültig ab 1. März 2024
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