Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Gebu... (832.104) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung 1 (VKL)
- Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung 1 (VKL)
 - 1. Abschnitt: Allgemeines
 - Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
 - Art. 2 Ziele
 - 2. Abschnitt: Definitionen
 - Art. 3 ¹² Stationäre Behandlung
 - Art. 4 ¹³
 - Art. 5 ¹⁴ Ambulante Behandlung
 - Art. 6 ¹⁵ Langzeitbehandlung
 - Art. 7 ¹⁶ Kosten für die universitäre Lehre und für die Forschung
 - Art. 8 ¹⁸ Investitionen
 - 3. Abschnitt: Ermittlung der Kosten und Erfassung der Leistungen
 - Art. 9 Anforderungen an die Ermittlung der Kosten und Erfassung der Leistungen
 - Art. 10 ²⁰ Anforderungen an Spitäler und Geburtshäuser
 - Art. 10 a ²² Angaben der Spitäler und Geburtshäuser
 - Art. 11 Pflegeheime
 - 4. Abschnitt: Ausweis der erbrachten Leistungen
 - Art. 12 Anforderungen an die Leistungsstatistik
 - Art. 13 ²⁴ Spitäler und Geburtshäuser
 - Art. 14 Pflegeheime
 - 5. Abschnitt: Einsichtnahme
 - Art. 15 ²⁷
 - 6. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 16 ²⁸
 - Art. 17 Inkrafttreten
 - Schlussbestimmungen der Änderung vom 22. Oktober 2008 ²⁹