KochAusbV
INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin* (KochAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin* (Kochausbildungsverordnung - KochAusbV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Dauer der Berufsausbildung
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 5 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
- § 6 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2
- Abschlussprüfung
- § 7 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 8 Inhalt des Teiles 1
- § 9 Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 10 Inhalt des Teiles 2
- § 11 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 12 Prüfungsbereich „Planen, Zubereiten und Präsentieren eines Drei-Gänge-Menüs“
- § 13 Prüfungsbereich „Produkte, Lagerhaltung und Warenwirtschaft“
- § 14 Prüfungsbereich „Technologie, Gästeinformation und Arbeiten im Team“
- § 15 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 3
- Zusatzqualifikation Vertiefung für vegetarische und vegane Küche
- § 18 Inhalt der Zusatzqualifikation
- § 19 Prüfung der Zusatzqualifikation
- Abschnitt 4
- Weitere Berufsausbildung
- § 20 Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- § 21 Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft Küche nach nicht bestandener Abschlussprüfung zum Koch und zur Köchin
- Abschnitt 5
- Schlussvorschriften
- § 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin
- Anlage 2 (zu § 18 Absatz 2) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Vertiefung für vegetarische und vegane Küche
Feedback