GastroAusbV
INHALT
Verordnung über die Berufsausbildungen zur Fachkraft für Gastronomie, zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie* (GastroAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildungen zur Fachkraft für Gastronomie, zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie* (Gastronomieberufeausbildungsverordnung - GastroAusbV)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildungen
- § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- § 2 Dauer der Berufsausbildungen
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
- § 5 Struktur der Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie sowie Ausbildungsberufsbild
- § 6 Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie Ausbildungsberufsbild
- § 7 Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie sowie Ausbildungsberufsbild
- § 8 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2
- Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie
- Unterabschnitt 1
- Zwischenprüfung
- § 9 Zeitpunkt
- § 10 Inhalt
- § 11 Prüfungsbereich
- Unterabschnitt 2
- Abschlussprüfung
- § 12 Zeitpunkt
- § 13 Inhalt
- § 14 Prüfungsbereiche
- § 15 Prüfungsbereich „Produktion und Service“
- § 16 Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Warenlagerung“
- § 17 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 18 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 19 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 3
- Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
- Unterabschnitt 1
- Abschlussprüfung
- § 20 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 21 Inhalt des Teiles 1
- § 22 Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 23 Inhalt des Teiles 2
- § 24 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 25 Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung“
- § 26 Prüfungsbereich „Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice“
- § 27 Prüfungsbereich „Teamkommunikation und Gesprächsführung“
- § 28 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 29 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 30 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 2
- Zusatzqualifikation Bar und Wein
- § 31 Inhalt der Zusatzqualifikation
- § 32 Prüfung der Zusatzqualifikation
- Unterabschnitt 3
- Weitere Berufsausbildungen
- § 33 Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- § 34 Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft für Gastronomie nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
- Abschnitt 4
- Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie
- Unterabschnitt 1
- Abschlussprüfung
- § 35 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 36 Inhalt des Teiles 1
- § 37 Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 38 Inhalt des Teiles 2
- § 39 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 40 Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung“
- § 41 Prüfungsbereich „Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie“
- § 42 Prüfungsbereich „Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie“
- § 43 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 44 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 45 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 2
- Zusatzqualifikation Bar und Wein
- § 46 Inhalt der Zusatzqualifikation
- § 47 Prüfung der Zusatzqualifikation
- Unterabschnitt 3
- Weitere Berufsausbildungen
- § 48 Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- § 49 Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft für Gastronomie nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie
- Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie
- Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
- Anlage 3 (zu § 4 Absatz 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie
- Anlage 4 (zu § 31 Absatz 2 und zu § 46 Absatz 2) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Bar und Wein
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