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Gesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (612.1)
CH - NW
30.04.2024
INHALT
Gesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
Gesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
Art. 1 Gegenstand
Art. 2 IVöB-Aufsichtskommission
Art. 3 Zuschlagskriterium
Art. 4 Eröffnung von Verfügungen
Art. 5 Rechtsschutz
Art. 6 Vollzug
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