MedCanG
INHALT
Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (MedCanG)
- Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz - MedCanG)
- Inhaltsübersicht
- Kapitel 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Kapitel 2
- Verschreibung und Abgabe
- § 3 Abgabe und Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken
- Kapitel 3
- Erlaubnis und Genehmigung; Binnenhandel
- Abschnitt 1
- Erlaubnis
- § 4 Erlaubnispflicht
- § 5 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
- § 6 Inhalt der Erlaubnis
- § 7 Antrag
- § 8 Änderung von Angaben im Antrag
- § 9 Versagung der Erlaubnis
- § 10 Befristung der Erlaubnis; Auflagen und Beschränkungen
- § 11 Widerruf der Erlaubnis
- Abschnitt 2
- Genehmigung zur Einfuhr und Ausfuhr; Durchfuhr
- § 12 Genehmigung zur Einfuhr und Ausfuhr
- § 13 Durchfuhr
- § 14 Geltung der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung
- Abschnitt 3
- Abgabe und Erwerb
- § 15 Abgabe und Erwerb
- Abschnitt 4
- Aufzeichnungen und Meldungen
- § 16 Aufzeichnungen und Meldungen
- Kapitel 4
- Überwachung; Berichtspflicht
- Abschnitt 1
- Überwachung
- § 17 Zuständige Behörden
- § 18 Überwachung des Verkehrs mit Cannabis zu medizinischen Zwecken oder Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken
- § 19 Probenahme
- § 20 Duldungs- und Mitwirkungspflicht
- § 21 Sicherungsanordnung
- § 22 Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei und Zivilschutz
- Abschnitt 2
- Jahresbericht an die Vereinten Nationen
- § 23 Jahresbericht an die Vereinten Nationen
- Kapitel 5
- Kinder- und Jugendschutz
- § 24 Kinder- und Jugendschutz im öffentlichen Raum
- Kapitel 6
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 1
- Strafvorschriften
- § 25 Strafvorschriften
- § 26 Strafmilderung und Absehen von Strafe
- § 26a Absehen von Verfolgung
- Abschnitt 2
- Bußgeldvorschriften
- § 27 Bußgeldvorschriften
- Kapitel 7
- Einziehung und Führungsaufsicht
- § 28 Einziehung
- § 29 Führungsaufsicht
- Kapitel 8
- Besondere Regelungen bei Vorliegen einer cannabisbezogenen Abhängigkeitserkrankung
- § 30 Besondere Regelungen bei Vorliegen einer cannabisbezogenen Abhängigkeitserkrankung
- Kapitel 9
- Schlussvorschriften
- § 31 Übergangsregelung aus Anlass des Cannabisgesetzes
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