PolBeauftrG
INHALT
Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag (PolBeauftrG)
- Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag (Polizeibeauftragtengesetz - PolBeauftrG)
- § 1 Aufgaben
- § 2 Tätigkeit
- § 3 Eingaben
- § 4 Aufklärung des Sachverhalts; Befugnisse
- § 5 Bearbeitung von Eingaben
- § 6 Verhältnis zu Disziplinar- und Arbeitsrecht, Bußgeld- und Strafverfahren
- § 7 Amtshilfe
- § 8 Aussagegenehmigung
- § 9 Wahl der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
- § 10 Rechtstellung und Amtszeit der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
- § 11 Ernennung; Beginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Polizeibeauftragten des Bundes; Amtseid
- § 12 Sitz, Haushalt
- § 13 Leitende Beamtin oder Leitender Beamter, Beschäftigte, Vertretung
- § 14 Anspruch der oder des Polizeibeauftragten des Bundes auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen
- § 15 Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
- § 16 Verschwiegenheitspflicht der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
- § 17 Verwendung von Geschenken an die oder den Polizeibeauftragten des Bundes
- § 18 Berufsbeschränkung
- § 19 Berichtspflicht
- § 20 Evaluierung
- § 21 Inkrafttreten
Feedback