Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Land Baden‑Württemb... (0.923.411)
INHALT
Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Land Baden‑Württemberg über die Fischerei im Untersee und Seerhein (Unterseefischereiordnung)
- Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Land Baden‑Württemberg über die Fischerei im Untersee und Seerhein (Unterseefischereiordnung)
- Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Geltungsbereich
- § 1 Räumlicher Geltungsbereich
- § 2 Sachlicher Geltungsbereich
- Zweiter Abschnitt Berechtigung zur Fischerei
- § 3 Berechtigung im Gebiet der allgemeinen Fischerei
- § 4 Berechtigung im Bereich der privaten Fischereirechte
- § 5 Gebiet der allgemeinen Fischerei
- § 6 Fischerkarten
- § 7 Erteilung und Entzug der Fischerkarte
- § 8 Berufsfischerkarte
- § 9 Fischer-Gehilfenkarte
- § 10 Sportfischer‑Jahreskarte
- § 11 Sportfischer‑Monatskarte
- § 12 Zuständigkeiten für die Erteilung und den Entzug der Fischerkarte
- § 13 Private Fischereirechte
- Dritter Abschnitt Ausübung der Fischerei
- § 14 Grundsatz
- § 15 ²³ Fischerei mit Netzen
- § 15 a ²⁵ Fischerei mit Netzen: Niedere Netze
- § 15 b ³⁰ Fischerei mit Netzen: Hohe Netze
- § 15c ³³ Setzen und Heben von Netzen
- § 16 Fischerei mit Reusen
- § 17 Fischerei mit der Reihenangel ⁴¹
- § 18 Fischerei mit der Angel
- § 19 ⁴⁶ Köderfischfang
- § 20 Gemeinsamer Fischfang
- § 21 Reiser
- § 22 Zeitbestimmungen
- § 23 Seefeiertage
- Vierter Abschnitt Schutz der Fischbestände, Bewirtschaftung, Fischereiaufsicht
- § 24 Verbotene Fanggeräte und Fangmethoden
- § 25 Schonzeiten, Mindestmasse und sonstige Einschränkungen ⁵⁴
- § 26 Bewirtschaftung
- § 27 Laichfischfang, Fang von Fischnährtieren und Sonderfänge ⁶⁴
- § 28 Fischereiabgabe
- § 29 Fischereiaufsicht
- § 30 ⁷⁰ Überprüfung und Kennzeichnung der Fanggeräte
- § 31 Mitführen von Fanggeräten und sonstigen Fangmitteln
- Fünfter Abschnitt Bevollmächtigte, Fischereikommission
- § 32 Bevollmächtigte
- § 33 Fischereikommission
- Sechster Abschnitt Zuwiderhandlungen
- § 34 Ahndung von Zuwiderhandlungen
- § 35 Verfolgung von Zuwiderhandlungen
- § 36 Verwarnungsgeld (Ordnungsbussen)
- Siebenter Abschnitt Übergangs‑ und Schlussbestimmungen
- § 37 Änderungen des Vertrages
- § 38 Anordnung von Abweichungen
- § 39 Amtshilfe
- § 40 ⁸³ Meldung der Fänge und Fischeinsätze
- § 41 Übergangsbestimmungen
- § 42 Inkrafttreten
- Unterschriften
- Anlage 1 ⁸⁹
- Verzeichnis der Zeichen gemäss § 5
- Anlage 2 ⁹⁰
- Tabelle zur Berechnung der Netzhöhe nach der Anzahl der Maschen gemäss § 15 Absatz 1 Satz 3
- Protokoll
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