WpÜG 
                
                
            INHALT
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
- Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - § 3 Allgemeine Grundsätze
 - Abschnitt 2
 - Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
 - § 4 Aufgaben und Befugnisse
 - § 5 (weggefallen)
 - § 6 (weggefallen)
 - § 7 Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden im Inland
 - § 8 Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland
 - § 9 Verschwiegenheitspflicht
 - Abschnitt 3
 - Angebote zum Erwerb von Wertpapieren
 - § 10 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots
 - § 11 Angebotsunterlage
 - § 11a Europäischer Pass
 - § 12 Haftung für die Angebotsunterlage
 - § 13 Finanzierung des Angebots
 - § 14 Übermittlung und Veröffentlichung der Angebotsunterlage
 - § 15 Untersagung des Angebots
 - § 16 Annahmefristen; Einberufung der Hauptversammlung
 - § 17 Unzulässigkeit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten
 - § 18 Bedingungen; Unzulässigkeit des Vorbehalts des Rücktritts und des Widerrufs
 - § 19 Zuteilung bei einem Teilangebot
 - § 20 Handelsbestand
 - § 21 Änderung des Angebots
 - § 22 Konkurrierende Angebote
 - § 23 Veröffentlichungspflichten des Bieters nach Abgabe des Angebots
 - § 24 Grenzüberschreitende Angebote
 - § 25 Beschluss der Gesellschafterversammlung des Bieters
 - § 26 Sperrfrist
 - § 27 Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der Zielgesellschaft
 - § 28 Werbung
 - Abschnitt 4
 - Übernahmeangebote
 - § 29 Begriffsbestimmungen
 - § 30 Zurechnung von Stimmrechten; Verordnungsermächtigung
 - § 31 Gegenleistung
 - § 32 Unzulässigkeit von Teilangeboten
 - § 33 Handlungen des Vorstands der Zielgesellschaft
 - § 33a Europäisches Verhinderungsverbot
 - § 33b Europäische Durchbrechungsregel
 - § 33c Vorbehalt der Gegenseitigkeit
 - § 33d Verbot der Gewährung ungerechtfertigter Leistungen
 - § 34 Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3
 - Abschnitt 5
 - Pflichtangebote
 - § 35 Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
 - § 36 Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
 - § 37 Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
 - § 38 Anspruch auf Zinsen
 - § 39 Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3 und 4
 - Abschnitt 5a
 - Ausschluss, Andienungsrecht
 - § 39a Ausschluss der übrigen Aktionäre
 - § 39b Ausschlussverfahren
 - § 39c Andienungsrecht
 - Abschnitt 6
 - Verfahren
 - § 40 Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt
 - § 41 Widerspruchsverfahren
 - § 42 Sofortige Vollziehbarkeit
 - § 43 Bekanntgabe und Zustellung
 - § 44 Veröffentlichungsrecht der Bundesanstalt
 - § 45 Mitteilungen an die Bundesanstalt
 - § 46 Zwangsmittel
 - § 47 (weggefallen)
 - Abschnitt 7
 - Rechtsmittel
 - § 48 Statthaftigkeit, Zuständigkeit
 - § 49 Aufschiebende Wirkung
 - § 50 Anordnung der sofortigen Vollziehung
 - § 51 Frist und Form
 - § 52 Beteiligte am Beschwerdeverfahren
 - § 53 Anwaltszwang
 - § 54 Mündliche Verhandlung
 - § 55 Untersuchungsgrundsatz
 - § 56 Beschwerdeentscheidung; Vorlagepflicht
 - § 57 Akteneinsicht
 - § 58 Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung
 - Abschnitt 8
 - Sanktionen
 - § 59 Rechtsverlust
 - § 60 Bußgeldvorschriften
 - § 61 Zuständige Verwaltungsbehörde
 - § 62 Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren
 - § 63 Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof
 - § 64 Wiederaufnahme gegen Bußgeldbescheid
 - § 65 Gerichtliche Entscheidung bei der Vollstreckung
 - Abschnitt 9
 - Gerichtliche Zuständigkeit; Übergangsregelungen
 - § 66 Gerichte für Wertpapiererwerbs und Übernahmesachen
 - § 67 Senat für Wertpapiererwerbs- und Übernahmesachen beim Oberlandesgericht
 - § 68 Übergangsregelungen