FrischZV 2021
INHALT
Verordnung über das Verbot der Verwendung von Frischzellen tierischen Ursprungs bei der Herstellung von Arzneimitteln 1 (FrischZV 2021)
- Verordnung über das Verbot der Verwendung von Frischzellen tierischen Ursprungs bei der Herstellung von Arzneimitteln1 (Frischzellenverordnung)
- Eingangsformel
- § 1 Frischzellen
- § 2 Verbot der Verwendung von Frischzellen
- § 3 Ausnahmen vom Verbot
- § 4 Hinweis auf Strafvorschriften des Arzneimittelgesetzes
- § 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
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