Verordnung über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge (831.435.1)
INHALT
Verordnung über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge (BVV 1)
- Verordnung über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge (BVV 1)
- 1. Abschnitt: Geltungsbereich
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Aufsicht
- Art. 2 Kantonale Aufsichtsbehörden
- Art. 3 Verzeichnis der beaufsichtigten Einrichtungen
- Art. 4 Änderung des Verzeichnisses
- 3. Abschnitt: Oberaufsicht
- Art. 5 Unabhängigkeit der Mitglieder der Oberaufsichtskommission
- Art. 6 Kosten der Oberaufsicht
- Art. 7 ⁵ Aufsichtsabgabe für die System- und Oberaufsicht
- Art. 8 ⁷ Aufsichtsabgabe des Sicherheitsfonds, der Auffangeinrichtung und der Anlagestiftungen
- Art. 9 Ordentliche Gebühren
- Art. 10 Ausserordentliche Gebühr
- Art. 11 Allgemeine Gebührenverordnung
- 4. Abschnitt: Bestimmungen über die Gründung von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge
- Art. 12 Vor der Gründung einzureichende Unterlagen
- Art. 13 Prüfung durch die Aufsichtsbehörde
- Art. 14 Berichterstattung nach der Gründung
- 5. Abschnitt: Besondere Bestimmungen über die Gründung von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von Art. 65 Abs. 4 BVG
- Art. 15 Vor der Gründung zusätzlich einzureichende Unterlagen
- Art. 16 Tätigkeit vor der Aufsichtsübernahme
- Art. 17 Anfangsvermögen
- Art. 18 Garantie, Rückdeckung
- Art. 19 Parität im obersten Organ
- Art. 20 Änderung der Geschäftstätigkeit
- 6. Abschnitt: Besondere Bestimmungen über die Gründung von Anlagestiftungen
- Art. 21 Vor der Gründung zusätzlich einzureichende Unterlagen
- Art. 22 Widmungsvermögen
- 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 23 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 24 Änderung bisherigen Rechts
- Art. 25 Übergangsbestimmungen
- Art. 25 a ²⁰ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 2. Juli 2014
- Art. 25 b ²¹ Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 22. November 2023
- Art. 26 Inkrafttreten
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