Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel (817.022.2) 
                
                
            INHALT
Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel
- Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel
 - Art. 1 Gegenstand
 - Art. 2 Gesuch um Bewilligung für neuartige Lebensmittel
 - Art. 3 Gesuch um Bewilligung für neuartige traditionelle Lebensmittel
 - Art. 4 Bewilligungserteilung für neuartige traditionelle Lebensmittel
 - Art. 5 Allgemeinverfügung für neuartige traditionelle Lebensmittel
 - Art. 6 Neuartige und neuartige traditionelle Lebensmittel, die ohne Bewilligung verkehrsfähig sind
 - Art. 7 Übergangsbestimmungen
 - Art. 7 a ⁵ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 8. Dezember 2023
 - Art. 8 Inkrafttreten
 - Anhang ⁶
 - Ohne Bewilligung in der Schweiz verkehrsfähige neuartige und neuartige traditionelle Lebensmittel