AuslZustV
INHALT
Verordnung über die Zuständigkeit für Leistungen der Sozialen Entschädigung für Berechtigte im Ausland (AuslZustV)
- Verordnung über die Zuständigkeit für Leistungen der Sozialen Entschädigung für Berechtigte im Ausland (Auslandszuständigkeitsverordnung - AuslZustV)
- Eingangsformel
- § 1 Regelungsgegenstand
- § 2 Örtliche Zuständigkeit bei Antragstellung durch Geschädigte
- § 3 Örtliche Zuständigkeit bei Antragstellung durch Angehörige, Hinterbliebene, Nahestehende und weitere Berechtigte
- § 4 Übergangsregelung
- § 5 Evaluation
- § 6 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage I (zu § 2 Absatz 1 Satz 2)
Feedback