Verordnung über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (974.11)
INHALT
Verordnung über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas
- Verordnung über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas
- Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2 Konzeption der Massnahmen
- Art. 3 Zuständigkeiten
- Art. 4 Koordination
- Art. 5 Interdepartementales Komitee für internationale Entwicklung und Zusammenarbeit
- Art. 6 Beratende Kommission für internationale Zusammenarbeit
- Art. 7 Finanzkompetenzen
- Art. 8 Kostenüberschreitungen
- Art. 9 Änderungen
- Art. 10 Form der Beschlüsse
- Art. 11 Kontrolle der Verwendung der finanziellen Mittel
- Art. 12 Gesellschaft zur Unterstützung des Bundes bei der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Entwicklungs- und Transitionsländern
- Art. 13 Vereinbarungen
- Art. 14 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 15 Inkrafttreten und Geltungsdauer
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