GEG
INHALT
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden* (GEG)
- Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden* (Gebäudeenergiegesetz - GEG)
- Inhaltsübersicht
- Teil 1
- Allgemeiner Teil
- § 1 Zweck und Ziel
- § 2 Anwendungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
- § 5 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
- § 6 Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen
- § 6a Verordnungsermächtigung zur Versorgung mit Fernkälte
- § 7 Regeln der Technik
- § 8 Verantwortliche
- § 9 Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude
- Teil 2
- Anforderungen an zu errichtende Gebäude
- Abschnitt 1
- Allgemeiner Teil
- § 10 Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude
- § 11 Mindestwärmeschutz
- § 12 Wärmebrücken
- § 13 Dichtheit
- § 14 Sommerlicher Wärmeschutz
- Abschnitt 2
- Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden
- Unterabschnitt 1
- Wohngebäude
- § 15 Gesamtenergiebedarf
- § 16 Baulicher Wärmeschutz
- § 17 Aneinandergereihte Bebauung
- Unterabschnitt 2
- Nichtwohngebäude
- § 18 Gesamtenergiebedarf
- § 19 Baulicher Wärmeschutz
- Abschnitt 3
- Berechnungsgrundlagen und -verfahren
- § 20 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes
- § 21 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes
- § 22 Primärenergiefaktoren
- § 23 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
- § 24 Einfluss von Wärmebrücken
- § 25 Berechnungsrandbedingungen
- § 26 Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes
- § 27 Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude
- § 28 Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen
- § 29 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden
- § 30 Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude
- § 31 Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude
- § 32 Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude
- § 33 Andere Berechnungsverfahren
- Abschnitt 4
- Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude
- § 34 Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs
- § 35 Nutzung solarthermischer Anlagen
- § 36 Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien
- § 37 Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme
- § 38 Nutzung von fester Biomasse
- § 39 Nutzung von flüssiger Biomasse
- § 40 Nutzung von gasförmiger Biomasse
- § 41 Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien
- § 42 Nutzung von Abwärme
- § 43 Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung
- § 44 Fernwärme oder Fernkälte
- § 45 Maßnahmen zur Einsparung von Energie
- Teil 3
- Bestehende Gebäude
- Abschnitt 1
- Anforderungen an bestehende Gebäude
- § 46 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; entgegenstehende Rechtsvorschriften
- § 47 Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes
- § 48 Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung
- § 49 Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten
- § 50 Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes
- § 51 Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau
- Abschnitt 2
- Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden
- § 52 Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einem bestehenden öffentlichen Gebäude
- § 53 Ersatzmaßnahmen
- § 54 Kombination
- § 55 Ausnahmen
- § 56 Abweichungsbefugnis
- Teil 4
- Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
- Abschnitt 1
- Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen
- Unterabschnitt 1
- Veränderungsverbot
- § 57 Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften
- Unterabschnitt 2
- Betreiberpflichten
- § 58 Betriebsbereitschaft
- § 59 Sachgerechte Bedienung
- § 60 Wartung und Instandhaltung
- Abschnitt 2
- Einbau und Ersatz
- Unterabschnitt 1
- Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen
- § 61 Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe
- § 62 Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist
- § 63 Raumweise Regelung der Raumtemperatur
- § 64 Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe
- Unterabschnitt 2
- Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik
- § 65 Begrenzung der elektrischen Leistung
- § 66 Regelung der Be- und Entfeuchtung
- § 67 Regelung der Volumenströme
- § 68 Wärmerückgewinnung
- Unterabschnitt 3
- Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen
- § 69 Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen
- § 70 Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen
- Unterabschnitt 4
- Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel
- § 71 Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen
- § 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen
- § 73 Ausnahme
- Abschnitt 3
- Energetische Inspektion von Klimaanlagen
- § 74 Betreiberpflicht
- § 75 Durchführung und Umfang der Inspektion
- § 76 Zeitpunkt der Inspektion
- § 77 Fachkunde des Inspektionspersonals
- § 78 Inspektionsbericht; Registriernummern
- Teil 5
- Energieausweise
- § 79 Grundsätze des Energieausweises
- § 80 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
- § 81 Energiebedarfsausweis
- § 82 Energieverbrauchsausweis
- § 83 Ermittlung und Bereitstellung von Daten
- § 84 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
- § 85 Angaben im Energieausweis
- § 86 Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes
- § 87 Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige
- § 88 Ausstellungsberechtigung für Energieausweise
- Teil 6
- Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen
- § 89 Fördermittel
- § 90 Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- § 91 Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude
- Teil 7
- Vollzug
- § 92 Erfüllungserklärung
- § 93 Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung
- § 94 Verordnungsermächtigung
- § 95 Behördliche Befugnisse
- § 96 Private Nachweise
- § 97 Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
- § 98 Registriernummer
- § 99 Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
- § 100 Nicht personenbezogene Auswertung von Daten
- § 101 Verordnungsermächtigung; Erfahrungsberichte der Länder
- § 102 Befreiungen
- § 103 Innovationsklausel
- Teil 8
- Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang
- § 104 Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen
- § 105 Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz
- § 106 Gemischt genutzte Gebäude
- § 107 Wärmeversorgung im Quartier
- § 108 Bußgeldvorschriften
- § 109 Anschluss- und Benutzungszwang
- Teil 9
- Übergangsvorschriften
- § 110 Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- § 111 Allgemeine Übergangsvorschriften
- § 112 Übergangsvorschriften für Energieausweise
- § 113 Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen
- § 114 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik
- Anlage 1 (zu § 15 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)
- Anlage 2 (zu § 18 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)
- Anlage 3 (zu § 19) Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)
- Anlage 4 (zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren
- Anlage 5 (zu § 31 Absatz 1) Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude
- Anlage 6 (zu § 32 Absatz 3) Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude
- Anlage 7 (zu § 48) Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden
- Anlage 8 (zu den §§ 69, 70 und 71 Absatz 1) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen
- Anlage 9 (zu § 85 Absatz 6) Umrechnung in Treibhausgasemissionen
- Anlage 10 (zu § 86) Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden
- Anlage 11 (zu § 88 Absatz 2 Nummer 2) Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen
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