Vereinbarung der nordwestschweizerischen Kantone über die regionale Durchführung von I... (951.9)
INHALT
Vereinbarung der nordwestschweizerischen Kantone über die regionale Durchführung von Inspektionen in Betrieben und Unternehmen, die Arzneimittel herstellen oder mit solchen Grosshandel betreiben
- Vereinbarung der nordwestschweizerischen Kantone über die regionale Durchführung von Inspektionen in Betrieben und Unternehmen, die Arzneimittel herstellen oder mit solchen Grosshandel betreiben
- § 1 Zur Durchführung von Inspektionen in Betrieben und Unternehmen, die Arz-
- § 2 Die regionale Fachstelle besorgt für die Vereinbarungskantone die in der Inter-
- § 3 Die regionale Fachstelle wird von einem vollamtlich angestellten Fachmann mit
- § 5 Aufgrund ihrer Inspektionstätigkeit stellt die regionale Fachstelle der zuständigen
- § 7 Für die Dienstverhältnisse des Personals der regionalen Fachstelle, insbesondere
- § 8 Der Betriebskostenüberschuss der regionalen Fachstelle wird von den Verein-
Feedback