Vereinbarung der Kantone Schwyz, Obwalden und Nidwalden über die Zusammenarbeit im Da... (232.12)
INHALT
Vereinbarung der Kantone Schwyz, Obwalden und Nidwalden über die Zusammenarbeit im Datenschutz
- Vereinbarung der Kantone Schwyz, Obwalden und Nidwalden über die Zusammenarbeit im Datenschutz
- Art. 1 1 Die Kantone Schwyz, Obwalden und Nidwalden arbeiten im Bereich des Datenschutzes zusammen, um die Qualität des Datenschutzes zu gewährleisten, Synergien zu nutzen und gegenseitig von Erfahrungen zu profitieren. 2 Die Zusammenarbeit gemäss dieser Vereinbarung umfasst die Tätig -
- Art. 2 1 Das zuständige Organ des Kantons Schwyz wählt in Absprache mit den zuständigen Organen der beiden anderen Vereinbarungskantone eine beauftragte Person für Datenschutz und eine allfällige Stellvertre -
- Art. 3 1 Die beauftragte Person und ihre Stellvertretung erfüllen die Aufgaben, die ihnen durch die Gesetzgebung der Vereinbarungskantone übertra -
- Art. 4 1 Die Parlamente der Vereinbarungskantone bewilligen das jährliche Globalbudget. Nach Abzug von 10% gemäss Abs. 3 wird das Global -
- Art. 6 1 Der Kostenteiler nach Art. 4 Abs. 1 wird auf Beginn einer neuen Amts -
- Art. 7 1 Diese Vereinbarung tritt nach der Genehmigung durch die zuständigen Organe der Vereinbarungskantone am 1. Juli 2016 in Kraft und ersetzt
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