VERORDNUNG über Errichtung und Betrieb von öffentlichen Zeltplätzen (70.2431)
INHALT
VERORDNUNG über Errichtung und Betrieb von öffentlichen Zeltplätzen
- VERORDNUNG über Errichtung und Betrieb von öffentlichen Zeltplätzen
- Artikel 1 Unter die Bestimmungen dieser Verordnung fallen alle bestehenden und zukünftigen öffentlichen Zeltplätze (Campings) auf privatem oder öffentli -
- Artikel 5 Die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb eines öffentlichen Zelt -
- Artikel 7 Für jeden Zeltplatz muss ein mehrsprachiges Benützer-Reglement aufge -
- Artikel 9 In jenen Gemeinden, in denen eine Kur- oder Verkehrstaxe für Camping -
- Artikel 10 Bestehen auf dem Zeltplatz irgend welche Einrichtungen zum Verkauf von Waren, Nahrungs- und Genussmittel sowie Getränken aller Art, so unter -
- Artikel 13 Der Platzwart hat bei Auftreten von infektiösen oder epidemischen Krank -
- Artikel 14 Die Zeltplätze und ihr Betrieb unterstehen der Aufsicht der Polizeiorgane. Die zuständige Direktion 7
- Artikel 15 Übertretungen dieser Verordnung werden durch das Gericht mit einer Busse von Fr. 5.-- bis Fr. 200.-- bestraft.
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