Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (235.13)
INHALT
Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ)
- Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ)
- 1. Abschnitt: Zertifizierungsstellen
- Art. 1 Anforderungen
- Art. 2 Akkreditierungsverfahren
- Art. 3 Ausländische Zertifizierungsstellen
- 2. Abschnitt: Gegenstand und Verfahren
- Art. 4 Gegenstand der Zertifizierung
- Art. 5 Anforderungen an das Zertifizierungsprogramm
- Art. 6 Anforderungen an die Zertifizierung von Managementsystemen
- Art. 7 Anforderungen an die Zertifizierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen
- Art. 8 Erteilung und Gültigkeit der Datenschutzzertifizierung
- Art. 9 Anerkennung ausländischer Datenschutzzertifizierungen
- Art. 10 Ausnahme von der Pflicht zur Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- 3. Abschnitt: Sanktionen
- Art. 11 Sistierung und Entzug der Zertifizierung
- Art. 12 Verfahren bei Aufsichtsmassnahmen des EDÖB
- 4. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 13 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 14 Inkrafttreten
- Anhang
- Mindestanforderungen an die Qualifikation des Personals
- 1 Zertifizierung von Managementsystemen
- 2 Zertifizierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen
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