REGIERUNGSRATSBESCHLUSS betreffend Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsve... (20.1103)
INHALT
REGIERUNGSRATSBESCHLUSS betreffend Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen
- REGIERUNGSRATSBESCHLUSS betreffend Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen
- Artikel 1 Die Gesuche betreffend Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeits -
- Artikel 2 Das kantonale Arbeitsamt prüft die Eingaben, verlangt die allenfalls notwen -
- Artikel 8 BB, 8, 9, 21 VV zu 7
- Artikel 5 Der Regierungsrat entscheidet über Gesuche, deren Bestimmungen nur für den Kanton oder einzelne Gebiete desselben Geltung haben sollen, nach Massgabe von Artikel 10 BB
- Artikel 7 Ist der Entscheid genehmigt, wird er nach den Bestimmungen von Artikel 11
- Artikel 8 Die Kosten der Begutachtungen und der Veröffentlichungen gehen zu Lasten der antragstellenden Verbände. Die Gewerbedirektion erhebt die erforderlichen Vorschüsse bei Einreichung der Anträge. (Artikel 15 VV)
- Artikel 9 Fallen die Voraussetzungen zur Verbindlichkeitserklärung dahin (Artikel 18,
- Artikel 10 Streitigkeiten über den Geltungsbereich der Allgemeinverbindlicherklärung schlichtet der Regierungsrat im Rahmen seiner Entscheidungskompetenz endgültig. (Artikel 241 BB)
- Artikel 11 Die allfällig erforderlichen Weisungen und Erläuterungen bei der Durchfüh -
- Artikel 12 Dieser Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und tritt sofort in Kraft 19
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