Dekret über die Jagdpassgebühren und Zuschläge (933.350)
INHALT
Dekret über die Jagdpassgebühren und Zuschläge
- Dekret über die Jagdpassgebühren und Zuschläge
- § 1
- § 2
- 1. vom Bewerber mit Wohnsitz in einem andern Kanton Fr. 300.–;
- 2. vom Bewerber mit Wohnsitz au Fr. 500.–.
- 1. für einen Bewerber mit Wohnsitz in einem anderen Kanton Fr. 20.–;
- 2. für einen Bewerber mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz Fr. 40.–.
- § 3
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