BeurkG
INHALT
Beurkundungsgesetz (BeurkG)
- Beurkundungsgesetz (BeurkG)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Überschreiten des Amtsbezirks
- § 3 Verbot der Mitwirkung als Notar
- § 4 Ablehnung der Beurkundung
- § 5 Urkundensprache
- Abschnitt 2
- Beurkundung von Willenserklärungen
- Unterabschnitt 1
- Ausschließung des Notars
- § 6 Ausschließungsgründe
- § 7 Beurkundungen zugunsten des Notars oder seiner Angehörigen
- Unterabschnitt 2
- Niederschrift
- § 8 Grundsatz
- § 9 Inhalt der Niederschrift
- § 10 Feststellung der Beteiligten
- § 11 Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit
- § 12 Nachweise für die Vertretungsberechtigung
- § 13 Vorlesen, Genehmigen, Unterschreiben
- § 13a Eingeschränkte Beifügungs- und Vorlesungspflicht
- § 14 Eingeschränkte Vorlesungspflicht
- § 15 Versteigerungen
- § 16 Übersetzung der Niederschrift
- Unterabschnitt 3
- Beurkundung mittels Videokommunikation; Elektronische Niederschrift
- § 16a Zulässigkeit
- § 16b Aufnahme einer elektronischen Niederschrift
- § 16c Feststellung der Beteiligten mittels Videokommunikation
- § 16d Nachweise für die Vertretungsberechtigung bei elektronischen Niederschriften
- § 16e Gemischte Beurkundung
- Unterabschnitt 4
- Prüfungs- und Belehrungspflichten
- § 17 Grundsatz
- § 18 Genehmigungserfordernisse
- § 19 Unbedenklichkeitsbescheinigung
- § 20 Gesetzliches Vorkaufsrecht
- § 20a Vorsorgevollmacht
- § 21 Grundbucheinsicht, Briefvorlage
- Unterabschnitt 5
- Beteiligung behinderter Personen
- § 22 Hörbehinderte, sprachbehinderte und sehbehinderte Beteiligte
- § 23 Besonderheiten bei hörbehinderten Beteiligten
- § 24 Besonderheiten bei hör- und sprachbehinderten Beteiligten, mit denen eine schriftliche Verständigung nicht möglich ist
- § 25 Schreibunfähige
- § 26 Verbot der Mitwirkung als Zeuge oder zweiter Notar
- Unterabschnitt 6
- Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen
- § 27 Begünstigte Personen
- § 28 Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit
- § 29 Zeugen, zweiter Notar
- § 30 Übergabe einer Schrift
- § 31 (weggefallen)
- § 32 Sprachunkundige
- § 33 Besonderheiten beim Erbvertrag
- § 34 Verschließung, Verwahrung
- § 34a Mitteilungs- und Ablieferungspflichten
- § 35 Niederschrift ohne Unterschrift des Notars
- Abschnitt 3
- Sonstige Beurkundungen
- Unterabschnitt 1
- Niederschriften
- § 36 Grundsatz
- § 37 Inhalt der Niederschrift
- § 38 Eide, eidesstattliche Versicherungen
- Unterabschnitt 2
- Vermerke
- § 39 Einfache Zeugnisse
- § 39a Einfache elektronische Zeugnisse
- § 40 Beglaubigung einer Unterschrift
- § 40a Beglaubigung einer qualifizierten elektronischen Signatur
- § 41 Beglaubigung der Zeichnung einer Namensunterschrift
- § 42 Beglaubigung einer Abschrift
- § 43 Feststellung des Zeitpunktes der Vorlegung einer privaten Urkunde
- Abschnitt 4
- Behandlung der Urkunden
- § 44 Verbindung mit Schnur und Prägesiegel
- § 44a Änderungen in den Urkunden
- § 44b Nachtragsbeurkundung
- § 45 Urschrift
- § 45a Aushändigung der Urschrift
- § 45b Verwahrung und Aushändigung elektronischer Urkunden
- § 46 Ersetzung der Urschrift
- § 47 Ausfertigung
- § 48 Zuständigkeit für die Erteilung der Ausfertigung
- § 49 Form der Ausfertigung
- § 50 Übersetzungen
- § 51 Recht auf Ausfertigungen, Abschriften und Einsicht
- § 52 Vollstreckbare Ausfertigungen
- § 53 Einreichung beim Grundbuchamt oder Registergericht
- § 54 Rechtsmittel
- Abschnitt 5
- Verwahrung der Urkunden
- § 55 Verzeichnis und Verwahrung der Urkunden
- § 56 Übertragung der Papierdokumente in die elektronische Form; Einstellung der elektronischen Dokumente in die elektronische Urkundensammlung
- Abschnitt 6
- Verwahrung
- § 57 Antrag auf Verwahrung
- § 58 Durchführung der Verwahrung
- § 59 Verordnungsermächtigung
- § 59a Verwahrungsverzeichnis
- § 60 Widerruf
- § 61 Absehen von Auszahlung
- § 62 Verwahrung von Wertpapieren und Kostbarkeiten
- Abschnitt 7
- Schlussvorschriften
- Unterabschnitt 1
- Verhältnis zu anderen Gesetzen
- § 63 Beseitigung von Doppelzuständigkeiten
- § 64 Beurkundungen nach dem Personenstandsgesetz
- § 65 Unberührt bleibendes Bundesrecht
- § 66 Unberührt bleibendes Landesrecht
- § 67 Zuständigkeit der Amtsgerichte; Zustellung
- § 68 Übertragung auf andere Stellen
- § 69 (weggefallen)
- § 70 Amtliche Beglaubigungen
- § 71 Eidesstattliche Versicherungen in Verwaltungsverfahren
- § 72 Erklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts
- § 73 Bereits errichtete Urkunden
- § 74 Verweisungen
- Unterabschnitt 2
- Übergangsvorschrift
- § 75 Übergangsvorschrift zur Einführung des Elektronischen Urkundenarchivs
- Schlußformel
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