Beschluss betreffend die Erhebung von Gebühren bei der Abgabe von Protokollauszügen ... (211.604)
INHALT
Beschluss betreffend die Erhebung von Gebühren bei der Abgabe von Protokollauszügen der trigonometrischen Punkte mit Koordinaten sowie der Nivellementspunkte
- Beschluss betreffend die Erhebung von Gebühren bei der Abgabe von Protokollauszügen der trigonometrischen Punkte mit Koordinaten sowie der Nivellementspunkte
- Art. 1 Der Staat e rhebt Gebühren für die Abgabe von Protokollskizzen der trigon o-
- Art. 2 Für die Abgabe gilt folgender Tarif:
- Art. 3 Das Finanzdepartement ist mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
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