Dekret betreffend die Betreuung über die Sozialhilfe der Asylanten mit Bewilligung C ... (850.11)
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Dekret betreffend die Betreuung über die Sozialhilfe der Asylanten mit Bewilligung C und der Personen, die im Besitze einer humanitären Bewilligung B sind
- Dekret betreffend die Betreuung über die Sozialhilfe der Asylanten mit Bewilligung C und der Personen, die im Besitze einer humanitären Bewilligung B sind
- Art. 1 Für die Begleitung und die Betreuung der anerkannten Asylanten mit einer
- Art. 3 Während diesen drei Jahren werden die Kosten der Betreuung, welche im
- Art. 4 Der Betrag der anerkannten Betreuungskosten wird mittels der Richtlinie des
- Artikel 17 des Gesetzes über die Eingliederung und die Sozialhilfe (GES) zwischen dem Kanton und den Gemeinden aufgeteilt.
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