VertrFPrV
INHALT
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Vertrieb oder Geprüfte Berufsspezialistin für Vertrieb (VertrFPrV)
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Vertrieb oder Geprüfte Berufsspezialistin für Vertrieb (Vertrieb-Fortbildungsprüfungsverordnung - VertrFPrV)
- Eingangsformel
- § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 2 Zulassungsvoraussetzungen
- § 3 Inhalt der Prüfung
- § 4 Prüfungsbereich „Selbstmanagement im Vertrieb sicherstellen“
- § 5 Prüfungsbereich „Operative Tätigkeiten im Vertrieb durchführen“
- § 6 Prüfungsbereich „Kundenorientierte Kommunikation im Vertrieb gestalten“
- § 7 Form und Ablauf der Prüfung
- § 8 Schriftliche Prüfung
- § 9 Mündliche Prüfung
- § 10 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 11 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 12 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 13 Zeugnisse
- § 14 Wiederholung der Prüfung
- § 15 Übergangsvorschriften
- § 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu den §§ 10 und 11) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
- Anlage 2 (zu § 13) Zeugnisinhalte
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