Verordnung über die Subventionierung von Schul- und Schulsportanlagen (421.300) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Subventionierung von Schul- und Schulsportanlagen
- Verordnung über die Subventionierung von Schul- und Schulsportanlagen
 - Art. 3 Für die Vergabe von Bau-, Lieferungs- und Dienstleistungsaufträgen sind
 - Art. 4 Das Verfahren gliedert sich in der Regel in die zwei Phasen "Bedarfsnach-
 - Art. 8 Nicht beitragsberechtigt sind insbesondere:
 - Art. 11 Gebäude, Einrichtungen und Anlagen werden nur in einfacher und fach-
 - Art. 12 Wesentliche Änderungen am Bauvorha ben sowie Änderungen, welche
 - Art. 13 1 )
 - Art. 15 Die Regierung erlässt Richtlinien zu dieser Verordnung, welche die
 - Art. 16 Gesuche, die vor Inkrafttreten dies er Verordnung eingereicht wurden,
 - Art. 17 Diese Verordnung ersetzt die Verordnung über den Bau und die Einrich-