Verordnung betreffend vorzeitige Pensionierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern... (162.320) 
                
                
            INHALT
Verordnung betreffend vorzeitige Pensionierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons Basel-Stadt
- Verordnung betreffend vorzeitige Pensionierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons Basel-Stadt
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Vorzeitige Pensionierung auf Veranlassung des Arbeitgebers
 - § 3 Vorzeitige Pensionierung in gegenseitigem Einvernehmen
 - § 3a
 - § 4 Kriterien für eine vorzeitige Pensionierung in gegenseitigem Einvernehmen
 - § 5 Vereinbarung
 - § 6 Zuständigkeit
 - § 7 Antrag an den Regierungsrat oder an die Departementsvorsteherin bzw. den Departe -
 - 2018.