Verwaltungsvereinbarung über die Unterstützung der Tollwutzentrale an der Universitä... (391.711)
INHALT
Verwaltungsvereinbarung über die Unterstützung der Tollwutzentrale an der Universität Bern
- Verwaltungsvereinbarung über die Unterstützung der Tollwutzentrale an der Universität Bern
- 1. Leistungen der Vereinbarungspartner
- 1.1 Die Vereinbarungspartner leisten an den Kanton Bern für den Betrieb
- 1.2 Der Kanton Bern stellt für den Be einen Betrag von Fr. 0.02 pro Einwohner zur Verfügung. Er trägt
- 1.3 Übersteigen die Einnahmen der Tollwutzentrale für die
- 2. Leistungen der Tollwutzentrale
- 2.1 Die Tollwutzentrale steht den Ve reinbarungspartnern zur Verfügung:
- 2.2 Für die Untersuchung von Tieren verrechnet sie den
- 2.3 Die Überprüfung von Kontrolltieren aus Impfgebieten erfolgt
- 2.4 Auskünfte an Behörden, Ärzte, Tierärzte und Privatpersonen sowie
- 3. Kostendeckung
- 3.1 Die Tollwutzentrale setzt die Gebühren für die Überprüfung des
- 3.2 Die Gebühren für die Untersuchung tollwutverdächtiger Tiere (Ziff.
- 2.2) sind so angesetzt, dass di e Kosten für diese Untersuchungen
- 3.3 Der Verkaufspreis für den Im pfstoff und die künstlichen Köder zur
- 3.4 Es wird davon Kenntnis geno mmen, dass der Aufwand für die
- 4. Fälligkeit des Beitrags
- 4.1 Der Beitrag der Vereinbarungspa rtner wird rückwirkend für das
- 4.2 Der Kanton Bern lädt die Verei nbarungspartner, unter Beilage einer
- 5. Berichterstattung
- 6. Dauer der Vereinbarung
- 6.1 Diese Vereinbarung gilt bis 31. Dezember 1995. Sie kann nur mit
- 6.2 Sie tritt in Kraft, nachdem ze hn Vereinbarungspa rtner dem Kanton
- 7. Kontrollstelle
- 8. Streiterledigung
- 8.1 Streitigkeiten aus dieser Vereinba rung werden einem Schiedsgericht
- 8.2 Jede Partei nennt einen Schi edsrichter. Die Bundesämter für
- 9. Genehmigung
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