Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz (121.110)
INHALT
Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz
- Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz
- 1. Voraussetzungen für die Aufnahme in das Bürgerrecht
- 1.1. Schweizer Bürgerinnen und Bürger
- § 1 Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- § 2 Wiederaufnahme
- 1.2. Ausländerinnen und Ausländer
- § 3 Sprachnachweis
- § 4 Irrtümlich angenommenes Schweizer Bürgerrecht
- 2. Zuständigkeiten und Verfahren
- 2.1. Allgemeine Bestimmungen
- § 5 Zuständiges Departement
- § 6 Auswärtiger Aufenthalt
- § 7 Einsichtnahme in Vorgangslisten
- § 8 Publikation im Kantonsblatt
- § 9 Bisherige Ausweisschriften
- 2.2. Ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
- § 10 Verfahren
- § 11 Beizubringende Unterlagen und Angaben
- 2.3. Erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
- § 12 Verfahren
- § 13 Beizubringende Unterlagen
- 2.4. Aufnahme von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern in das Kantons- bzw. Gemeindebürgerrecht
- § 14 Verfahren
- § 10 Abs. 6 ist sinngemäss anwendbar.
- § 15 Beizubringende Unterlagen
- § 11 Abs. 2 ist anwendbar, mit Ausnahme von Bst. d.
- § 11 Abs. 3 ist sinngemäss anwendbar.
- § 16 Wiederaufnahme von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern
- 2.5. Wiedereinbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
- § 17 Verfahren
- § 18 Beizubringende Unterlagen
- 2.6. Entlassung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern aus dem Schweizer bzw. Kantonsbürgerrecht
- § 19 Verfahren
- § 20 Beizubringende Unterlagen
- § 11 Abs. 1 Bst. f und g sind anwendbar.
- 2.7. Entlassung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern aus dem Gemeindebürgerrecht
- § 21 Verfahren
- § 22 Beizubringende Unterlagen
- § 11 Abs. 1 Bst. f und g sind anwendbar.
- 2.8. Nichtigerklärung
- § 23 Nichtigerklärung der ordentlichen Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
- § 24 Nichtigerklärung der Aufnahme von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern in das
- § 25 Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung oder der Wiedereinbürgerung von
- 2.9. Erwerb und Verlust des Schweizer, Kantons- und Gemeindebürgerrechts von Gesetzes wegen
- § 26 Grundsatz
- § 27 Findelkinder
- 2.10. Besondere Verfahren
- § 28 Entzug des Schweizer, Kantons- und Gemeindebürgerrechts von Doppelbürgerinnen
- § 29 Feststellungsverfahren
- 3. Gebühren
- § 30 Kantonale Gebühren
- § 30a
- § 31 Vorauszahlung
- § 32 Rückerstattung der kantonalen Gebühren
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