Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz (121.110) 
                
                
            INHALT
Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz
- Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz
 - 1. Voraussetzungen für die Aufnahme in das Bürgerrecht
 - 1.1. Schweizer Bürgerinnen und Bürger
 - § 1 Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
 - § 2 Wiederaufnahme
 - 1.2. Ausländerinnen und Ausländer
 - § 3 Sprachnachweis
 - § 4 Irrtümlich angenommenes Schweizer Bürgerrecht
 - 2. Zuständigkeiten und Verfahren
 - 2.1. Allgemeine Bestimmungen
 - § 5 Zuständiges Departement
 - § 6 Auswärtiger Aufenthalt
 - § 7 Einsichtnahme in Vorgangslisten
 - § 8 Publikation im Kantonsblatt
 - § 9 Bisherige Ausweisschriften
 - 2.2. Ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
 - § 10 Verfahren
 - § 11 Beizubringende Unterlagen und Angaben
 - 2.3. Erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
 - § 12 Verfahren
 - § 13 Beizubringende Unterlagen
 - 2.4. Aufnahme von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern in das Kantons- bzw. Gemeindebürgerrecht
 - § 14 Verfahren
 - § 10 Abs. 6 ist sinngemäss anwendbar.
 - § 15 Beizubringende Unterlagen
 - § 11 Abs. 2 ist anwendbar, mit Ausnahme von Bst. d.
 - § 11 Abs. 3 ist sinngemäss anwendbar.
 - § 16 Wiederaufnahme von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern
 - 2.5. Wiedereinbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
 - § 17 Verfahren
 - § 18 Beizubringende Unterlagen
 - 2.6. Entlassung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern aus dem Schweizer bzw. Kantonsbürgerrecht
 - § 19 Verfahren
 - § 20 Beizubringende Unterlagen
 - § 11 Abs. 1 Bst. f und g sind anwendbar.
 - 2.7. Entlassung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern aus dem Gemeindebürgerrecht
 - § 21 Verfahren
 - § 22 Beizubringende Unterlagen
 - § 11 Abs. 1 Bst. f und g sind anwendbar.
 - 2.8. Nichtigerklärung
 - § 23 Nichtigerklärung der ordentlichen Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
 - § 24 Nichtigerklärung der Aufnahme von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern in das
 - § 25 Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung oder der Wiedereinbürgerung von
 - 2.9. Erwerb und Verlust des Schweizer, Kantons- und Gemeindebürgerrechts von Gesetzes wegen
 - § 26 Grundsatz
 - § 27 Findelkinder
 - 2.10. Besondere Verfahren
 - § 28 Entzug des Schweizer, Kantons- und Gemeindebürgerrechts von Doppelbürgerinnen
 - § 29 Feststellungsverfahren
 - 3. Gebühren
 - § 30 Kantonale Gebühren
 - § 30a
 - § 31 Vorauszahlung
 - § 32 Rückerstattung der kantonalen Gebühren