Grossratsbeschluss betreffend die Verhältnisse der Gemeinden Riehen und Bettingen (177.600)
INHALT
Grossratsbeschluss betreffend die Verhältnisse der Gemeinden Riehen und Bettingen
- Grossratsbeschluss betreffend die Verhältnisse der Gemeinden Riehen und Bettingen
- 1. Das der Einwohnergemeinde Riehen gehörende Areal, im Grundbuch eingetragen als Sektion A,
- 2. Der Staat übernimmt den Unterhalt der Wiesenufer, soweit derselbe bisher der Gemeinde Riehen
- 3. Der Staat übernimmt den Unterhalt des Inzlinger- und des Weilersträsschens sowie des Bettin -
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