Verordnung über die von der Rheinschiffahrtsdirektion Basel zu erhebenden Gebühren (955.420) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die von der Rheinschiffahrtsdirektion Basel zu erhebenden Gebühren
- Verordnung über die von der Rheinschiffahrtsdirektion Basel zu erhebenden Gebühren
 - 13. November 1919
 - §1. Die Rheinschiffahrtsdirektion Basel erhebt für ihre Dienstlei-
 - §2.
 - §3.
 - 1. Anmeldegebühren
 - 2. Prüfungsgebühren
 - §4.
 - 1. Patente
 - 2. Dokumente Schiff
 - 3. Dokumente Schiffspersonal Fr.
 - §5.
 - 1. Erst-, Nach- und Sonderuntersuchung
 - 2. Teiluntersuchung
 - 135.––
 - 3. Bescheinigungen und Bewilligungen