Vereinbarung über den gemeinsamen Fachausschuss Literatur in der Region Basel (494.850)
INHALT
Vereinbarung über den gemeinsamen Fachausschuss Literatur in der Region Basel
- Vereinbarung über den gemeinsamen Fachausschuss Literatur in der Region Basel
- §1. Diese Vereinbarung regelt die Aufgaben, die Organisation und
- §2. Die Schaffung des gemeinsamen Fachausschusses, als beratendes
- §3. Der Fachausschuss berät insbesondere über folgende Förde-
- 1. Beiträge zur Autorenförderung (Kreationsbeiträge).
- 2. Beiträge an Verlegung, Druck und Promotion von literarischen
- 3. Beiträge an spezielle Literaturprojekte im Bereich der Literatur-
- §4. Folgende natürliche und juristische Personen sind förderungsbe-
- 2. Produktionsbeiträge:
- 3. Beiträge an spezielle Literaturprojekte:
- §5. Nach erfolgter Beratung stellt der gemeinsame Fachausschuss
- §6. Der gemeinsame Fachausschuss besteht aus sechs verwaltungs-
- §7. Der gemeinsame Kredit wird durch jährliche Beiträge, die dem
- §8. Diese Vereinbarung wird nach beidseitiger Unterzeichnung
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