Vereinbarung über den Besuch des Arbeits- und Hauswirtschaftslehrerinnenseminars durc... (413.35)
INHALT
Vereinbarung über den Besuch des Arbeits- und Hauswirtschaftslehrerinnenseminars durch Schülerinnen aus dem Kanton Thurgau
- Vereinbarung über den Besuch des Arbeits- und Hauswirtschaftslehrerinnenseminars durch Schülerinnen aus dem Kanton Thurgau
- Art. 5 Der Kanton Thurgau ist berechtigt:
- Art. 6 Diese Vereinbarung kann unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren
- Art. 7 Die Vereinbarung über den Besuch des kantonalen Arbeits- und Haus-
- Art. 8 Diese Vereinbarung wird ab 16. April 1985 angewendet.
Feedback