Verordnung über die Massnahmen für die Wahrung der Kapazitäten im Gesundheitsberei... (821.40.74)
INHALT
Verordnung über die Massnahmen für die Wahrung der Kapazitäten im Gesundheitsbereich im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus
- Verordnung über die Massnahmen für die Wahrung der Kapazitäten im Gesundheitsbereich im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Spitalkoordinierungsstelle – Organisation
- Art. 3 Spitalkoordinationsstelle – Auftrag
- Art. 4 Kapazität des Gesundheitswesens – Sistierung der nichtdringli -
- Art. 5 Kapazität des Gesundheitswesens – Teilrequisition von privaten
- Art. 6 Geltungsdauer
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