Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne (RiE 730.150)
INHALT
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
- Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
- 1. Januar 2001 verabschiedeten Erlassen der Begriff «Bebauungsplan» zu finden ist.
- 11. November 1954 ................................ ................................ ................................ ........... 8
- 1.
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- 1.
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- 1. Für das von der Bauzone 2 in die Bauzone 3 versetzte Gebiet Im Hirshalm
- 2.
- 1. Das Ausmass de r Parzelle muss mindestens 200 m
- 2. Pro Parzelle ist nur eine Baute zulässig.
- 3. Der Abstand der Baute von der Landesgrenze muss mindestens 3 m betragen.
- 4. Die Baute darf nicht zu dauernden Wohnzwecken verwendet werden.
- 5. Einfriedigungen sind nur in Form von Drahtzäunen und durch sich tigen Hecken zulässig.
- § 1
- § 2
- § 3
- § 4
- § 5
- § 6
- § 7
- § 9
- § 10
- § 11
- § 12
- 1. Es dürfen nur Ein - und Zweifamilienhäuser er stellt werden, wobei eine Gebäudegruppe auf
- 2. Der Erdgeschossfussboden darf Mitte Haus bei zweigeschossiger Bauweise nicht mehr als
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- 26. Juni 1958 und vom 30. Juni 1967 auf, soweit sie sich auf das Gebiet des Überbauungsplanes b e-
- 1. Es dürfen nur Ein - und Zweifamilienhäuser erstellt werden. Eine Gebäudegruppe ist auf zwei
- 2. Die Häuser müssen auf die Baulinie gestellt werden.
- 3. Der seitliche Grenzabstand muss mindestens 5,0 m betragen.
- 4. An und auf der Grenze dürfen erstellt werden:
- 5. Die Wandhöhe darf höchstens 7,0 m, die Firsthöhe höchstens 11,5 m betragen.
- 6. Innerhalb der Randzonentiefe sind nur geneigte Dächer ohne Rück staffelung mit einer Nei -
- 7. Ausserhalb der Randzonentiefe darf pro Parzelle eine Baute bis 3,0 m Höhe errichtet werden.
- 8. Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichungen von den Bauvorschriften zuzu -
- 1. Grundsatz
- 2. Neubau - und Erweiterungsmöglichkeiten
- 3. Ausnahmen
- 1.
- 2.
- 1.
- 22. Mai 1996 wird für verbindlich er klärt. Für das im Plan mit Areal «Gehrhalde» bezeichnete Gebiet
- 2.
- 1.
- 22. Mai 1996 mit Areal «Zur Hoffnung» be zeichnete Gebiet gelten folgende spezielle Bauvorschri f-
- 2.
- 25. Mai 1999 wird für verbindlich er klärt. Zum Überbauungsplan werden folgende ergänzende spez i-
- 1. Bereich A:
- 2. Bereich B:
- 3. Bereiche A und B:
- 4. Bereich C:
- 5. Bereiche A, B und C:
- 6. Bereich D:
- 7. Bereiche B - D sowie Bachgässchen:
- 8.
- 9. Bereich E:
- 10. Bereiche A - E:
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- 2.1
- 2.2
- 2.3
- 2.4
- 2.5
- 2.6
- 1.
- 2.
- 2.1 Bauten
- 2.2 Umgebungsgestaltung
- 2.3 Erschliessung und Parkierung
- 2.4 Energie, Ver - und Entsorgung
- 3.
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- 1. Die Zonenänderung gemäss Plan Nr. 105.02.002 vom 26. Oktober 2010 wird festgesetzt.
- 2. Die Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufe gemäss Pl an Nr. 105.02.004 vom 26. Oktober 2010
- 3. Der Bebauungsplan Plan Nr. 105.02.005 wird festgesetzt und es werden dazu folgende
- 17. November 1999
- 1. Die Zonenänderung gemäss Pla n Nr. 105.03.002 vom 10. Januar 2012 wird festgesetzt.
- 2. Der Bebauungsplan Plan Nr. 105.03.003 vom 22. Oktober 2012 wird festges etzt und es werden
- 2.1. Nutzung und Bebauung
- 2.2. Aussenraum
- 2.3. Erschliessung, Ver - und Entsorgung
- 2.4. Geringfügige Abweichungen, Ausnahmen
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 111.02.001 vom 17. Dezember 2013 betref fend die Parzelle RB 1099 un d
- 2. Zum Bebauungs plan werden folgende Bebauungsplanvorschriften erlassen:
- 2.1 In den Bereichen A und B sind die Flächen in Erdgeschoss für Ge werbe und Dienstleistungen
- 2.2 Im Bereich A und B ist eine Ba ute mit einer BGF von maximal 784m
- 2.3 Im Bereich A sind 4 Vollgeschosse und ein Dachgeschoss zulässig. Da Dachgeschoss darf
- 2.4 Im Bereich B ist eine Baute mit Flachdach bis zu einer Höhe von 4,2 m auf der ganzen Fläche
- 2.5 Im Bereich B sind auf der Westseite zur Parzelle RB 1092, Hintere der Mühle, Fassadenöff -
- 2.6 Die maximalen Gebäudehöhen sind in den im Bebauungsplan pro Bereich dargestellten Profi -
- 2.7 Die Wohnbaute hat den Minergie® - P - (eco) - Standard zu erfüllen. Das Erreichen des Standards
- 2.8 Die Bebauung ist an das Fernwärmenetz der Gemeinde anzuschlies sen.
- 2.9 B ei sämtlichen Wohnungen ist sicherzustellen, ass sie ohne zusätzli chen baulichen Aufwand
- 2.10 Die Fläche zwischen Bau - und Strassenlinie darf soweit versiegelt werden, als dies für die Z u -
- 3. Der Gemeinderat wird ermächtigt, geringfügige Abweichungen von den Bebauungsplanvorschriften
- 1. Der Nutzungsplan Nr. 104.03.001 v om 9. April 2013 wird genehmigt und für verbindlich erklärt.
- 2. Für das im Plan Nr. 104.03.001 vom 9. April 2013 gekennzeichnete Gebiet werden in einem ersten
- 2.1 35 % oder 61'600 m
- 2.2 10 % oder 17'600 m
- 2.3 Die übrige Fläche von 96'800 m
- 2.4 Die Ba uzone dient im Wesentlichen dem Wohnen. An Lagen mit hoher Erschliessungsqualitä t
- 2.5 Für die gesamte Bauzone beträ gt die durchschnittliche Ausnützun gsziffer ma ximal 0.9.
- 2.6 Die Lage, Grö sse und Form der einzelnen Bauten und Freiflächen sowie der Grundstü cke wird
- 2.7 Die vorh andenen Naturwerte sind bei der Festlegung der Bebau ungsstrukturen z u berücksich -
- 2.8 Die Bebauung hat hohen stä dtebaulichen, architektonischen und ökologischen Qualitä ten zu
- 2.9 Der Anteil an Grünflächen in den einzelnen Baufeldern ist entsprechend der gewä hlten Be -
- 2.10 Die Bebauung hat ei ne hohe Energieeffizienz auf zuweisen. Der Energiebedarf ist weitge hend
- 2.11 Das Gebiet ist optimal durch den ö ffentlichen Verkehr zu erschliessen.
- 3. Als Grundlage fü r die nachfolgende zweite Stufe der Nutzungspla nung ist über d en ganzen Pl a-
- 3.1 Entspr echend diesen Rahmenbedingungen und a uf der Basis des Gesamtkonzepts setzt der
- 4. Na ch der Nutzungsplanung wird d ie Landumlegung festgelegt. Dabei gelten die Zuteilungsgrun d-
- 4.1 Gemäss § 134 BPG soll sich durch die Landumlegung am Verhält nis der Werte der einge -
- 4.2 Die Grunde igentümerinnen und Grundeigentümer treten von ihrem Grundstück einen Landan -
- 4.3 An die Grünfläche treten die Einwohnergemeinde Riehen und die Einwohnergemeinde der
- 5. Aufgrund der rechtskräftigen neuen Nutzungsordnung wird die Er schliessung realisiert. Dabe i ge l-
- 5.1 Die Erschliessung der Bauzone erfolgt etappiert. Auf die bestehenden Gewerbebetriebe und
- 6. Der Gemeinderat wird ermächtigt, Abweichungen vom Nutzungs plan ausnahmsweise zuzulassen,
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 118.01.001 vom 1. November 2016 be treffend Liegenschaft Kilchgrun d-
- 2. Zum Bebauungsplan werde n folgende Bau vorschriften erlassen:
- 2.1. Nutzung und Bebauung
- 2.2. Aussenraum, Ver - und Entsorgung
- 2.3. Geringf ü gige Abweichungen, Ausnahmen
- 1. Der Plan spezielle Nutzungsvorschriften Nr. 101.04.006 vom 10 . März 2015 für Pflanz - und Nut z-
- 2. Für das im Plan Nr. 101.04.006 vom 10. März 2015 gekennzeichnete Gebiet werden folgende Vo r-
- 2.1 Das Gebiet ist für Pflanz - und Nutz gärten bestimmt. Eine bodenabhä ngige landwirtschaftliche
- 2.2 Der heterogene, kleinteilige Landschaftscharakter mit Obstgärten, Hochstammobstbä umen,
- 2.3 Nicht erlaubt sind bodenunabhängige landwirtschaftliche und gar tenbauliche Nutzungen so -
- 3.1 Pro Parzelle mit mindestens 800 m
- 3.2 Die Grundris sprojektionen der Überdachungen sämtlicher Bauten darf 1,5 % der Parzellenflä -
- 3.3 Für die Bestimmunge n von Ziff. 3.1 und 3.2 ist nur die Parzellen fläche massgeblich, welche
- 3.4 Gartenhäuser dürfen eine Gebäudehöhe von 3,5 m, Neb enbauten eine solche von 2.3 m nicht
- 3.5 Der Anb au von ungedeckten Pergolen und Sitzplätze ist bis insgesamt 12 m
- 3.6 Untersagt sind Un terkellerungen, mehrgeschossige Bauten , Ver - und Entsorgungsleitungen
- 3.7 Die Bauten sind in Holzbauweise zu erstellen.
- 4.1 Die Bewirt schaftung soll naturnah erfolgen.
- 4.2 Terrainverä nderungen sind so gering wie möglich zu halten; Bo denbefestigungen sind auf ein
- 4.3 Grundstü ckbegrenzende Hecken sind so anzuleg en und zu pflegen, dass sie den Landschafts -
- 5. Juni 2018 (VD.2016.22) aufgehoben .
- 4.4 Im Bereich der ü berlagernden Schraffur «Nutzungseinschränkun gen (Uferschutz entlang von
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