Statut der Römisch-Katholischen Synode des Kantons Solothurn (423.11)
INHALT
Statut der Römisch-Katholischen Synode des Kantons Solothurn
- Statut der Römisch-Katholischen Synode des Kantons Solothurn
- § 1 Name
- § 2 Zweck
- § 3 Organisation
- 1. die Synodalversammlung;
- 2. der Synodalrat;
- 3. die Finanzkommission;
- 4. die Rechnungsprüfungskommission oder externe Kontrollstelle.
- § 4 Bestand und Einberufung der Synodalversammlung
- § 5 Befugnisse der Synodalversammlung
- 1. sechs Mitglieder des Synodalrates; sie achtet dabei auf eine ange -
- 2. den Präsidenten oder die Präsidentin der Synode sowie den Vizeprä -
- 3. die Rechnungsprüfungskommission oder die externe Kontrollstelle.
- 1. sie erlässt Verordnungen und Reglemente zur Verwirklichung dieses
- 2. sie beschliesst den gesamten Voranschlag und die Rechnung der
- 3. sie setzt die Beiträge der Kirchgemeinden fest;
- 4. sie genehmigt den Jahresbericht des Synodalrates;
- 5. sie führt die Aufsicht über die andern Organe der Synode;
- 6. sie kann dieses Statut ändern; hiefür ist die Zustimmung von zwei
- 7. sie nimmt von den Legislaturzielen des Synodalrates Kenntnis.
- § 6 Bestand des Synodalrates
- § 7 Befugnisse des Synodalrates
- 1. die Finanzkommission;
- 2. die Delegationen der Synode in diözesanen, kantonalen und ande -
- 3. den Verwalter oder die Verwalterin;
- 4. die Spezialseelsorger und –seelsorgerinnen;
- 5. die übrigen Angestellten der Synode.
- 1. er berät die Geschäfte der Synodalversammlung vor, stellt dazu An -
- 2. er verfügt über den Synodalanteil am Finanzausgleich nach den in
- 3. er kann mit Leistungserbringern Leistungsvereinbarungen im Rah -
- 4. er verwaltet das Finanzvermögen der Synode im Rahmen der Finanz -
- 5. er kann bei Uneinigkeit unter Kirchgemeinden und in Beschwerde -
- 6. er legt zu Beginn der Amtsperiode die Legislaturziele fest;
- 7. er regelt die Zeichnungsberechtigung.
- § 8 Ressortsystem
- § 9 Finanzkommission
- § 10 Rechnungsprüfung
- 28.01.2019 01.01.2019 § 4 Abs. 1 geändert GS 2019, 1
- 28.01.2019 01.01.2019 § 4 Abs. 2 geändert GS 2019, 1
- 19.01.2021 01.01.2021 § 2 Abs. 2 aufgehoben GS 2021, 2
- § 2 Abs. 2 19.01.2021 01.01.2021 aufgehoben GS 2021, 2
- § 4 Abs. 1 28.01.2019 01.01.2019 geändert GS 2019, 1
- § 4 Abs. 2 28.01.2019 01.01.2019 geändert GS 2019, 1
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