Vereinbarung betreffend die Übernahme der Betriebsdefizite von Sonderschulen (411.221)
INHALT
Vereinbarung betreffend die Übernahme der Betriebsdefizite von Sonderschulen
- Vereinbarung betreffend die Übernahme der Betriebsdefizite von Sonderschulen
- § 11 Bei den dem Abkommen unterstellten Sonderschulen, denen die Invali-
- § 12 Die Koordinationsstellen der Unterbringerkantone sind berechtigt, Ein-
- § 14 Die Vereinbarungspartner unterstützen Bestrebungen zur Harmonisierung
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