Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch den Regierungsrat, und ... (783.52)
INHALT
Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch den Regierungsrat, und der Einwohnergemeinde Holderbank (SO), vertreten durch den Gemeinderat, über die gemeinsame Durchführung der Abwassersanierung für Langenbruck (BL) und Holderbank (SO)
- Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch den Regierungsrat, und der Einwohnergemeinde Holderbank (SO), vertreten durch den Gemeinderat, über die gemeinsame Durchführung der Abwassersanierung für Langenbruck (BL) und Holderbank (SO)
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 Massnahmen
- Art. 3 Eigentum und Kostentragung
- Art. 2 Absatz 1 Buchstabe b. die Erstellungskosten trägt Holderbank; die Unter -
- Art. 2 Absatz 1 Buchstabe c. Die Erstellungs- und Unterhaltskosten werden
- Art. 4 Einleitungsrecht und Beschränkung
- Art. 5 Verhältnis zum Abwasserverband Falkenstein
- Art. 6 Anwendbares Recht
- Art. 7 Kündigung
- Art. 8 Inkrafttreten
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