Verordnung über die Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich (915.11)
INHALT
Verordnung über die Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich
- Verordnung über die Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich
- § 1 Gegenstand
- § 2 Zuständigkeit
- § 3 Zulassungsverfahren
- § 4 Besondere Bestimmungen zur Zulassung von Ärztinnen und
- § 5 Festlegung einer Obergrenze an Ärztinnen und Ärzten
- Art. 9 der Verordnung über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen und
Feedback