Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen (171.110)
INHALT
Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen
- Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen
- § 3 Das Büro
- § 5 Das Vizepräsidium übernimmt die Aufgaben des Präsidiums, wenn
- § 6 Die Stimmenzähler bzw. die Stimmenzählerinnen stellen bei A stimmu ngen und Wahlen das Ergebnis fest.
- § 7 Für die Verhandlungen des Ratsbüros gelten die entsprechenden
- § 24 Nach jeder Gesamterneuerung des Kantonsrates
- § 32 Die Einladung hat die Liste der verhandlungsbereiten Geschäfte
- § 36 Die Stimmenzählenden nehmen zweimal während jeder Sitzung
- § 37 Der Kantonsrat 7) ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitgli der an wes end ist.
- § 53 Wenn zu einem Antrag kein Gegenantrag gestellt wird, so gilt er
- § 58 4)
- § 59 29)
- § 61 Wahlen sind geheim durchzuführen. Wenn für Kommissionen nicht
- § 68 Eine Motion, die den Anforderungen von § 67
- § 83 Die Sitzungsgelder und Entschädigungen werden durch das Sekr tariat in Zusammenarbeit mit dem Personalamt semesterweise ab-
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