Übereinkunft zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Krone Württemberg... (233.21)
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Übereinkunft zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Krone Württemberg betreffend: die Konkursverhältnisse und gleiche Behandlung der beyderseitigen Staatsangehörigen in Konkursfällen

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